Aktuelle Hörungsverfahren zu Standortverordnungen

Auf dieser Seite befinden sich aktuelle Verfahren zur Erlassung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe.

Gemeinde Grödig
Anregung auf Erlassung einer Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe „Vorhaben an der L104 (Neubau Lagerhaus)“

Stellungnahmen können schriftlich innerhalb von 4 Wochen ab Kundmachung in der Salzburger Landeszeitung mit Erscheinungsdatum am 19.03.2024 eingebracht werden.


Wir ersuchen um Übermittlung von Stellungnahmen und Einwendungen bis spätestens 16.04.2024 an das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10, Referat Raumplanung, Postfach 527, 5020 Salzburg oder an raumplanung@salzburg.gv.at. Herzlichen Dank!