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Förderung von Hubschraubertransporten für Bau- und Zaunmaterialien sowie Betriebseinrichtungen auf Almen

Gefördert werden die Transportkosten (Hubschrauber) auf Almen für Bau- und Zaunmaterial sowie Betriebseinrichtungen bei Vorliegen unzureichender Erschließung.

Aufrechterhaltung der Wirtschafts-, Schutz – und Erholungsfunktion von nicht über Straßen erschlossenen Almen. Schaffung und Erhaltung von zeitgemäßen Almeinrichtungen.
Diese Maßnahme bezweckt, dass Investitionen auf Almen keinen zusätzlichen Wegebau erfordern, sondern dass bestehende Fußwegenetze und Viehtriebwege erhalten bleiben.

Als FörderungswerberInnen kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen in Betracht, die im Bundesland Salzburg eine Alm alleine oder im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen sind von der Förderung ausgenommen.

Die Förderung wird in Form einer De-minimis Beihilfe in der Höhe von max. 70 % der anrechenbaren Nettokosten gewährt. Die Mindestinvestitionskosten müssen € 500,- netto betragen.

Die Obergrenze der maximal anrechenbaren Nettokosten beträgt € 10.000,- pro Jahr und Förderungswerber, wobei jedenfalls die Regelung zur De-minimis Obergrenze (max. € 20.000,-- innerhalb von 3 Steuerjahren) zu beachten ist.

Im Förderungsantrag sind daher alle im Jahr der Antragstellung sowie in den vorangegangenen Steuerjahren erhaltenen De-minimis Beihilfen bekannt zu geben.

Die Antragsstellung erfolgt mittels Online-Formular (siehe unter Links)

Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den Wirtschaftsberater der jeweiligen Bezirksbauernkammer

Bewilligende Stelle

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/07: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim

E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2898 oder 2177
FAX: 0662/8042-2514

Die Antragstellung ist ganzjährig möglich und hat vor Durchführung des Transportfluges zu erfolgen.

Ein Zuschuss zu den Hubschraubertransportkosten wird nur gewährt sofern es sich um eine bewirtschaftete und im Almkataster eingetragene Alm handelt.

Der Transport muss nachweislich für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Alm erforderlich sein. Der Nachweis hat über die Vorlage der Almauftriebsliste aus dem vorangegangenen Kalenderjahr zu erfolgen.