Zum Hauptinhalt springen

Alm- und Wirtschaftswegerhaltung

Was wird gefördert?    
Instandhaltung und Instandsetzung von sanierungsbedürftigen Alm- und Wirtschaftswegen und Brücken


Warum wird gefördert?    
Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionstauglichkeit

Wer wird gefördert?    
Rechtsträger von Alm- und Wirtschaftswegen (Interessenten- und Güterweggenossenschaften, Einzelpersonen).

Wie wird gefördert?    
Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung bei der Durchführung von Wegbaumaßnahmen

Wo wird gefördert?    
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim


gueterwege@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2520
Fax: 0662/8042-3057


Wann wird gefördert?    
Der beabsichtigte Maßnahme ist zu beantragen sowie eine Förderungszusicherung einzuholen.


Weiteres    
Schriftliches Ansuchen an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim