Was wird gefördert?
Instandhaltung und Instandsetzung von sanierungsbedürftigen Alm- und Wirtschaftswegen und Brücken
Warum wird gefördert?
Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionstauglichkeit
Wer wird gefördert?
Rechtsträger von Alm- und Wirtschaftswegen (Interessenten- und Güterweggenossenschaften, Einzelpersonen).
Wie wird gefördert?
Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung bei der Durchführung von Wegbaumaßnahmen
Wo wird gefördert?
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim
gueterwege@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2520
Fax: 0662/8042-3057
Wann wird gefördert?
Der beabsichtigte Maßnahme ist zu beantragen sowie eine Förderungszusicherung einzuholen.
Weiteres
Schriftliches Ansuchen an:
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim