Zielgruppe
Menschen mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen (Hauptzielgruppe) und/oder einer kognitiven Beeinträchtigung und/oder einer psychischen Beeinträchtigung mit Unterstützungsbedarf in unterschiedlichen Leistungsbereichen im Alter von 18 bis 65 Jahren.
Persönliche Assistenz setzt zudem diverse Kompetenzen der Assistenznehmer/Assistenznehmerinnen voraus (siehe Förderrichtlinie).
Leistungsinhalt
Persönliche Assistenz bietet Unterstützung in mehreren Lebensbereichen und soll die Selbstbestimmung und die unabhängige Lebensführung von Menschen mit Behinderungen stärken.
- Unterstützung bei der Grundversorgung (zB beim Aufstehen, beim An- und Auskleiden, bei der Essenszubereitung, bei der Körperpflege).
- Unterstützung im Haushalt (zB Wäscheversorgung, Reinigung, Einkauf).
- Unterstützung bei der Mobilität.
- Unterstützung in der Freizeit.
- Unterstützung bei der Kommunikation.
- Unterstützung bei Terminen und Erledigungen außer Haus.
Leistungen, die nicht in den Bereich der Persönlichen Assistenz fallen:
- Pflegeleistungen, die ein spezielles medizinisches und pflegerisches Fachwissen erfordern.
- Leistungen der Persönlichen Assistenz zum und am Arbeitsplatz und im Rahmen der Ausbildung.
- Tagesstrukturierende Maßnahmen und Beschäftigung.
Antragstellung
Da es bestimmte Voraussetzungen gibt, um Persönliche Assistenz zu bekommen, ist es notwendig, vor einem Ansuchen alle Informationen zum Leistungsangebot zu kennen. Diese finden Sie ausführlich beschrieben in der Förderrichtlinie des Landes.
Die Förderrichtlinie steht zudem in der Rubik „Downloads" (links auf dieser Seite) bereit. Bitte lesen Sie die Förderrichtlinie gründlich oder sprechen Sie vor Abgabe eines Antrags mit der Koordinationsstelle Persönliche Assistenz.
Schicken Sie das ausgefüllte Ansuchen möglichst elektronisch oder auch per Post an:
Koordinationsstelle Persönliche Assistenz
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 3 – Soziales
Referat 3/05 - Behinderung und Inklusion
Fischer-von-Erlach-Straße 47
5020 Salzburg
Telefon: +43 662 8042-3554
Mail: persoenliche.assistenz@salzburg.gv.at
Die Koordinationsstelle Persönliche Assistenz steht auch für Auskünfte über die Persönliche Assistenz, die Antragstellung oder über alternative Betreuungsformen zur Verfügung.
Ein Sachverständigenteam wird die eingereichten Ansuchen prüfen und darüber entscheiden, ob die Persönliche Assistenz gewährt wird.
Bitte beachten Sie: Auf Persönliche Assistenz gibt es keinen Rechtsanspruch.
Rechtsgrundlage:
§ 4b Abs 2 Salzburger Teilhabegesetz (idF LGBl Nr 29/2020)
Anbieter für Persönliche Assistenz (Dienstleistermodell):