Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Einkommensgrenze 2024/2025:
- Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher 1.392 Euro
- Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften 1.820 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
- Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 385 Euro
- Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 621 Euro
- Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621 Euro
Bei unselbständigen Erwerbstätigen sowie Bezieherinnen und Beziehern von regelmäßigen Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld etc. wird das Einkommen des Vormonats der Antragstellung überprüft. Um eine schnellere Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird daher empfohlen, entsprechende Unterlagen direkt bei der Antragstellung hochzuladen.
Von der Förderung ausgenommen sind:
Die Frist für die Antragsstellung für den Heikostenzuschuss für das Jahr 2025
endet mit 30. September 2025.
HINWEIS:
Da erfahrungsgemäß mit vielen Anträgen zu rechnen ist, kann die Bearbeitungszeit bis zu zwölf Wochen lang dauern.
Eine telefonische Hotline steht ab 7. Jänner 2025 in der Zeit
von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Tel. 0662 8042 - 3669