Ärzteausbildung

Mit 1. Jänner 2023 wurden die Zuständigkeiten für die An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten einschließlich Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen sowie Spezialisierungsstätten von der Österreichischen Ärztekammer an die Landeshauptleute übertragen.

Mit diesem Antrag können Krankenanstalten die Anerkennung von Abteilungen oder Departments als neue Ausbildungsstätte beantragen. Gleichzeitig erfolgt mit der Anerkennung auch die Festlegung der Anzahl an Ausbildungsstellen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Nachweis über die erbrachten medizinischen Leistungen: Eine entsprechende Schablone wird vom Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt und kann per E-Mail: aerzteausbildung@gesundheitsministerium.gv.at eingeholt werden.
  • Ausbildungskonzept

Mit diesem Antrag können Krankenanstalten, die bereits über eine Anerkennung als Ausbildungsstellen mit genehmigten Ausbildungsstellen verfügen, eine Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsstellen beantragen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Nachweis über die erbrachten medizinischen Leistungen: Eine entsprechende Schablone wird vom Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt und kann per E-Mail: aerzteausbildung@gesundheitsministerium.gv.at eingeholt werden.
  • bisherige Bewilligungsbescheide

 Bewilligung einer Lehrpraxis im Fachgebiet Allgemeinmedizin oder einem Sonderfach

Mit diesem Antrag können Einzelordinationen des Fachgebiets Allgemeinmedizin oder eines Sonderfachs eine Bewilligung einer Lehrpraxis beantragen. In einem Sonderfach kann die Lehrpraxis sowohl für die Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt im jeweiligen Sonderfach, als auch für die Ausbildung zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin im Sonderfach beantragt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Nachweis über die Absolvierung eines von der Österreichischen Ärztekammer anerkannten Lehrpraxisleiterseminars (inklusive E-Learning-Module)
  • Ausbildungskonzept
  • für einen Antrag zur Bewilligung einer Lehrpraxis in einem Sonderfach zusätzlich Leistungszahlen in den beantragten Modulen
Formulare:
Weitere Informationen:

Wichtige Hinweise

Bitte füllen Sie das jeweilige Formular ohne größere Unterbrechung aus und achten Sie darauf, dass die Namen der Beilagen keine Sonder- und Leerzeichen beinhalten und die Unterlagen keinesfalls direkt aus dem Internet geladen werden.

Bitte beachten Sie, dass alle Anträge, die im Jahr 2022 bei der Österreichischen Ärztekammer eingebracht und noch nicht abgeschlossen wurden, an die seit 1. Jänner 2023 zuständige Stelle des Amtes der Salzburger Landesregierung weitergeleitet und durch diese weiterbearbeitet werden. Anträge, die vor dem 1. Jänner 2023 bei der Österreichischen Ärztekammer eingebracht wurden, müssen daher nicht noch einmal eingebracht werden.