Energieförderung Land Salzburg

Das Land Salzburg unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der gemeinsamen Energie- und Klimaschutzziele (Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050)​.

Bitte beachten Sie immer die aktuellen Richtlinien und Informationsblätter zu den jeweiligen Förderungen.
Wichtiger HINWEIS: Die Energieförderung wird grundsätzlich nicht bei Neubauvorhaben gewährt! Diesfalls wenden Sie sich bitte an die Wohnbauförderung des Landes.


Förderungen im Energiebereich werden aktuell sehr stark nachgefragt. Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass die Prüfung der Abrechnungsunterlagen bei Heizungsförderungen mindestens zwei bis drei Monate und bei Photovoltaikförderungen mindestens sechs Monate dauert.

Sollten noch Unterlagen erforderlich sein bzw. sobald wir die Antragsprüfung abgeschlossen haben, melden wir uns schriftlich bei Ihnen!

Wir ersuchen Sie, auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags per E-Mail oder Telefon zu verzichten. Somit verbleibt der Förderstelle mehr Zeit für die Antragsprüfung und Sie erhalten schneller eine Rückmeldung zu Ihrem Förderantrag.
Den Bearbeitungsstand Ihres Antrags können Sie jederzeit über den Link, mit welchem Sie den Online-Antrag eingereicht haben, einsehen. Dieser Link wurde Ihnen bei der Antragstellung per E-Mail (Betreff: „Land Salzburg FörderManager: Ihre Anmeldung“) übermittelt.


Heizung und Warmwasser


Photovoltaik


Biomasse