Inhalt
Antragstellung im Vorhinein
- Anträge für den Ersatz einer erneuerbaren Heizungsanlage oder die Errichtung einer thermischen Solaranlage
- Anträge für die Errichtung einer Photovoltaikanlage ausgenommen private Haushalte
Antragstellung im Nachhinein
- Anträge für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für private Haushalte müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung (Rechnungsdatum ausschlaggebend) erfolgen.
- Anträge in Kombination mit der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024 sind im Nachhinein zu stellen und können bis zu zwölf Monate nach Erhalt der Bundesförderung (Datum der Auszahlungsinformation) eingereicht werden.
Die Energieförderung wird grundsätzlich nicht bei Neubauvorhaben gewährt. Diesfalls wenden Sie sich bitte an die
Wohnbauförderung des Landes oder bezüglich Photovoltaik an die
OeMAG (Abwicklungsstelle für EAG-Investitionszuschüsse).
Den Bearbeitungsstand Ihres Antrages können Sie jederzeit über den Link, mit dem Sie den Online-Antrag eingereicht haben, einsehen. Dieser Link wurde Ihnen bei der Antragstellung per E-Mail (Betreff: Land Salzburg FörderManager: Ihre Anmeldung) übermittelt.
Heizung und Warmwasser