Das Land Salzburg unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der gemeinsamen Energie- und Klimaschutzziele zur Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050. Zu beachten sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien und Informationsblätter zu den jeweiligen Förderungen.
Eine Energieförderung des Referates 4/04 Energiewirtschaft und -beratung ist für Anlagen, welche im Zuge des Neubaus eines Gebäudes errichtet werden, grundsätzlich ausgeschlossen. Diesfalls wenden Sie sich bitte an die Wohnbauförderung des Landes oder bezüglich Photovoltaik an die OeMAG (Abwicklungsstelle für EAG-Investitionszuschüsse).
Den Bearbeitungsstand Ihres Antrages können Sie jederzeit über den Link, mit dem Sie den Online-Antrag eingereicht haben, einsehen. Dieser Link wird Ihnen bei der Antragstellung per E-Mail (Betreff: Land Salzburg FörderManager: Ihre Anmeldung) übermittelt.
Heizung und Warmwasser
Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
- Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
für private Haushalte, Landwirte, Betriebe, Vereine, Konfessionsgemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Abfall- und Abwasserbetriebe
Biomasse
- Biomasse-Nahwärme-Anlagen
Neuerrichtung, Erweiterung und Optimierung von Biomasse-Nahwärme-Anlagen sowie Erneuerung von Biomasse-Nahwärme-Kesselanlagen