Aufenthaltstitel

  • Die Bearbeitung durch die Behörde erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Sämtliche Urkunden und Nachweise sind im Original und als Kopie vorzulegen.
  • Bitte buchen Sie für ein bis zwei Personen einen Termin, für drei bis vier Personen zwei zusammenhängende Termine.


Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt

Die Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt der Austrian Business Agency berät kostenlos zur Beantragung der folgenden Aufenthaltstitel (§20h AuslBG):
The Immigration and Residence Service of the Austrian Business Agency provides free advice on applying for the residence permits listed below (§20h AuslBG):
  • Rot-Weiß-Rot-Karte
  • Rot-Weiß-Rot-Karte plus (zum Beispiel Verlängerungsfall nach Rot-Weiß-Rot-Karte, Forscherinnen und Forscher)
  • Blaue Karte EU
  • Anmeldebescheinigung für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger, Lichtbildausweis für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger, Aufenthaltskarte
  • Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger und Daueraufenthaltskarte
  • Niederlassungsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger (und deren Familienangehörige)
  • Niederlassungsbewilligung – Forscherinnen und Forscher (und deren Familienangehörige)
  • Familienangehöriger (für Familienangehörige von Österreichern)
  • Daueraufenthalt – EU