Amt der Salzburger Landesregierung
Information für Behördengänge - Nutzung von elektronischen Anbringen
Aufgrund der derzeitigen Situation findet der Parteienverkehr mit dem Amt sowie den Bezirkshauptmannschaften nur in sehr dringenden, begründeten Ausnahmefällen statt.
Alle Anfragen, Anträge und sonstige Anbringen sollen möglichst in elektronischer Form eingebracht werden. Die Dienststellen der Bezirkshauptmannschaften sind zudem grundsätzlich telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bei persönlichen Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung ersucht. Beim Betreten der Amtsgebäude ist verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Den Hygieneanweisungen und Aushängen in den Amtsgebäuden ist Folge zu leisten. Wenn vorhanden, bitte eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen, ansonsten werden diese zur Verfügung gestellt.
Inhalt
Um näher bei den Bürgerinnen und Bürgern zu sein, wird die Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen von den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. In der Landeshauptstadt
als Stadt mit eigenem Statut ist dies der Bürgermeister mit dem
Magistrat. In den übrigen Bezirken (Salzburg-Umgebung, Hallein, St.
Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See) ist dies jeweils der
Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau mit den Bezirkshauptmannschaften.