Lärmschutz

Förderungen

Um die Beeinträchtigung von Wohn- und Schlafräumen durch den Straßenlärm an Landesstraßen B und L zu mindern, werden nichtrückzahlbare Beihilfen zum Tausch von Lärmschutzelementen (Fenster, Türen) geleistet. Voraussetzung ist die Überschreitung der geltenden Grenzwerte an einer Landesstraße B + L. Förderwürdig sind Eigentümer, Hausverwaltungen oder Mieter des Objekts.

Lärmschutzelemente (Fenster, Türen)

Um die Beeinträchtigung von Wohn- und Schlafräumen durch den Straßenlärm an Landesstraßen B und L zu mindern, werden nichtrückzahlbare Beihilfen zum Tausch von Lärmschutzelementen (Fenster, Türen) geleistet. Voraussetzung ist die Überschreitung der geltenden Grenzwerte an einer Landesstraße B + L. Förderwürdig sind Eigentümer, Hausverwaltungen oder Mieter des Objekts.


Lärmschutzwände

Um die Beeinträchtigung in den Freiraumbereichen (Garten, Terrasse) durch den Straßenlärm an Landesstraßen B und L zu mindern, errichtet das Land Lärmschutzwände bzw. fördert privat errichtete Lärmschutzwände mit einem nicht-rückzahlbaren Baukostenzuschuss. Voraussetzung ist die Überschreitung der geltenden Grenzwerte an einer Landesstraße B + L. Eine Vorrückung in der Dringlichkeitsreihung kann durch Kostenbeteiligung der Gemeinde erfolgen. Förderwürdig sind Eigentümer, Hausverwaltungen oder Mieter des Objekts.