Naturschutzbeauftragte

Naturschutzbeauftragte sind Ansprechpartner in Naturschutzbelangen

Die seit dem Salzburger Naturschutzgesetz 1977 bestehende Institution der „Naturschutzbeauftragten“ hat sich in mehr als drei Jahrzehnten ihres Bestandes außerordentlich bewährt. Als kompetente Ansprechpartner für die Bevölkerung in allen naturschutzfachlichen Fragen, als Sachverständige für die Behörden und fallweise als Partei in diversen verwaltungsrechtlichen Verfahren tragen sie seit jeher engagiert Verantwortung für Natur- und Landschaft in unserem Land. Gemäß § 54 des SNSchG 1999 idgF. hat die Landesregierung Naturschutzbeauftragte, die über eine einschlägige, akademische Ausbildung und besondere Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Naturschutzes verfügen, zu bestellen. Ihre Funktionsperiode richtet sich nach der Amtsdauer des Naturschutzbeirates.

Organ der Landesregierung

Dem/der Naturschutzbeauftragen obliegt als Organ der Landesregierung im jeweiligen örtlichen Wirkungsbereich die Wahrnehmung der Interessen des Naturschutzes im Sinn des Salzburger Naturschutzgesetzes. Naturschutzbeauftragte haben auch die Aufgabe, die Bevölkerung über die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Naturpflege zu informieren und bei konkreten Anliegen zu beraten. Die Landesregierung sorgt für die Fortbildung der Naturschutzbeauftragten in Fragen des Naturschutzes sowie für eine Vereinheitlichung der Anschauung in fachlichen Fragen. Die Naturschutzbeauftragten verfügen über eine ausgezeichnete fachliche Qualifikation und  sind bestrebt, den Vollzug des Salzburger Naturschutzgesetzes im gesamten Bundesland nach einheitlichen Kriterien und Anschauungen durchzuführen. Naturschutzbeauftragte können in bestimmten Verfahren bei Erfordernis Beschwerde gegen Bescheide erheben. Sie sind in Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei.

Sprechtage in den jeweiligen Bezirken

Schon im vorigen Jahrhundert wurden fixe Sprechtage am Sitz der Bezirksverwaltungsbehörden eingeführt, um eine amtsinterne Koordinierung und Terminabsprachen an den Bezirksverwaltungsbehörden ebenso durchzuführen, wie Beratungsgespräche für Projektanten bzw. Bürger/innen. Dies hat sich sehr bewährt. So könnten administrative Abläufe optimiert, Wegezeiten reduziert und in unzähligen Einzelgesprächen unnötige Verfahrensschritte vermieden werden. Die Sprechtage der Naturschutzbeauftragten in den Bezirken tragen in besonderer Weise zum Gebot der Bürgernähe wie auch der Sparsamkeit der Verwaltung bei gleichzeitig größtmöglicher inhaltlicher Effizienz bei, zumal gerade in persönlichen Gesprächen sehr häufig Verständnis für fachliche Aspekte der Sachlage erzielt werden kann.

Sprechtage der Naturschutzbeauftragten:


Örtliche Zuständigkeit der Naturschutzbeauftragten

Naturschutzbeauftragter Bezirkshauptmannschaft Zeiten Sprechtage Telefonnummer
Karl Jordan BH St. Johann

wöchentlich: Montag
09:00-12:00 Uhr

0662-8042-5507
​Brigitte Hechenblaickner
​BH St. Johann
​nach Bedarf
​0662-8042-5541
​Brigitte Hechenblaickner
​BH Zell am See
​nach Bedarf
​0662-8042-5541
​Klaus Kogler
​BH Zell am See
14-tägig: Montag
09:00-12:00 Uhr (gegen Terminvereinbarung)
​0662-8042-5511
Eva Gfrerer​Stadt Salzburg​nach Bedarf

​0662-8042-5539

​Eva Gfrerer
​BH Salzburg-Umgebung
​14-tägig: Montag
09:00-12:00
​0662-8042-5539
​Mathias Kürsten
​BH Salzburg-Umgebung
​14-tägig: Montag
09:00-12:00 Uhr
​0662-8042-5508
Günther Nowotny BH Hallein

wöchentlich: Donnerstag 09:00-16:00 Uhr

0662-8042-5521
​Günther Nowotny​BH St. Johann ​nach Bedarf​0662-8042-5521
August Wessely BH Tamsweg

Dienstag (gegen Terminvereinbarung)

0662-8042-5536