KKW Olkiluoto 1 + 2, Finnland

Laufzeitverlängerung und Erhöhung der Leistung

Für die Betriebsverlängerung und Erhöhung der thermischen Leistung der Reaktorblöcke 1 und 2 des Kernkraftwerkes Olkiluoto wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach finnischem Recht (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz, 252/2017) und Regierungsverordnung über das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Verordnung, 277/2017)) durchgeführt. Zuständige Behörde ist das finnische Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung (Postanschrift: PL 32, FI-00023 VALTIONEUVOSTO), Projektinhaber ist das Unternehmen Teollisuuden Voima Oyi (Postanschrift: Olkiluoto, FI-27160 EURAJOKI).

Gemäß Art. 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und Art. 7 der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-RL) hat die Republik Finnland der Republik Österreich
den UVP-Bericht auf Englisch, eine Zusammenfassung auf Englisch und Deutsch, sowie eine englische Übersetzung der Stellungnahme der zuständigen Behörde übermittelt.

Alle verfahrensrelevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.


23.12.2024 bis 20.02.2025 Auflage der übermittelten Unterlagen


Scoping 2024

01.02.2024 bis 29.02.2024 Auflage der übermittelten Unterlagen