Gefahrenzonen der Bundeswasserbauverwaltung

Gefahrenzonenplanungen (GFZP) sind gemäß § 42a Abs. 2 WRG insbesondere für Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko zu erstellen. GFZP sind Fachgutachten, in denen insbesondere Überflutungsflächen hinsichtlich der Gefährdung und der voraussichtlichen Schadenswirkung durch Hochwasser sowie ihrer Funktionen für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt und für Zwecke späterer schutzwasserwirtschaftlicher Maßnahmen beurteilt werden.
Nähere Vorschriften über den Inhalt sowie die Form und Ausgestaltung der GFZP sind durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) in der WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung vom Juni 2014 festgelegt worden.
Zuständig für die Erstellung der GFZP und deren Anpassung an den Stand der Entwicklung ist das BML in Zusammenarbeit mit den Ländern.

Informationsmaterial des BML

Die aus den Planungen resultierenden Gefahrenzonen und Funktionsbereiche können auf der Homepage des Landes Salzburg als pdf-Dateien heruntergeladen werden (siehe unten). Damit wird die öffentliche Ersichtlichmachung im Wasserbuch umgesetzt. Weiters können im GIS-Online des Landes die Gefahrenzonen sowie die 30-, 100- und 300-jährlichen Überflutungsflächen eingespielt werden.

Die Bundeswasserbauverwaltung (BWV) beim Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung Wasser hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2023 für alle größeren Gewässer im Land Salzburg, die im Betreuungsbereich der BWV liegen, Gefahrenzonenplanungen zu erstellen.

Ausschnitt aus Gefahrenzonenplan für die Mur in Ramingstein
Beispiel: Ausschnitt aus Gefahrenzonenplan für die Mur in Ramingstein

Info-Folder über die Gefahrenzonenausweisung der BWV Salzburg (PFD, 1,77MB)



Zu den Gefahrenzonen



Die Gefahrenzonenplanung wurde zu gleichen Teilen von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und Land Salzburg bzw. zur Gänze vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft finanziert.