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Lungau

Info-Folder über die Gefahrenzonenausweisung der BWV Salzburg

Gefahrenzonenpläne in Auflage:
Derzeit befinden sich keine Gefahrenzonenpläne in Auflage.

Überprüfte (kommissionierte) Gefahrenzonenpläne:

Folgende Gefahrenzonenpläne wurden bereits überprüft. Von der BWV werden die betroffenen Gemeinden, die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Raumplanungsabteilung des Landes sowie der Planersteller (ZT- oder Technisches Büro) zur Überprüfung (Kommissionierung) beigezogen. Nach positiver Überprüfung dienen die Gefahrenzonenpläne der BWV als verbindliche Gutachten und werden unter Anschluss der Niederschrift den betroffenen Dienststellen und Gemeinden zugeleitet.

Gefahrenzonen Lungau

Fällt in den Zuständigkeitsbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung.