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KKW Bugey, Reaktor 3, 4. PSÜ, Frankreich

SMR-Kernkraftanlage, Neuerrichtung

Kundmachung Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren KKW Bugey, Reaktor 3, 4. PSÜ, Frankreich

Gemäß § 10 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2025, wird kundgemacht:

Frankreich notifizierte die 4. Periodische Sicherheitsüberprüfung („Öffentliches Anhörungsverfahren über den 4. Bericht zur Sicherheitsüberprüfung“) des KKW Bugey (Reaktor 3), die als Laufzeitverlängerung gemäß UNECE Espoo Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen anzusehen ist. Die zuständige Behörde ist das französische Département Ain. Projektwerberin ist die Électricité de France (EDF).

Frankreich übermittelte dazu in Deutsch das Dokument bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt, die mit dem Betrieb des Reaktors während der nächsten zehn Jahre verbunden sind und die Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren sowie seinen Zusammenhang mit dem Verfahren zur periodischen Sicherheitsüberprüfung gemäß dem französischen Umweltgesetzbuch regeln. Weitere Dokumente (in Französisch) sind Gegenstand einer deutschen Arbeitsübersetzung.

Die Unterlagen liegen vom 09. Februar bis 10. März 2026 beim Amt der beim Amt der Salzburger Landesregierung (Michael-Pacher-Straße 36, IV. Stock, Zimmer-Nr. 4097, 5020 Salzburg) auf.
In die Unterlagen kann in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Ein-sicht genommen werden. Die Unterlagen sind in dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage des Umweltbundesamtes www.umweltbundesamt.at/vd4-bugey sowie auf der Homepage der Salzburger Landesregierung www.salzburg.gv.at/kernkraft abrufbar.

Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die Salzburger Landesregierung, Adresse siehe oben beim Auflageort, richten. Diese werden an Frankreich weitergeleitet.

Dokumente: