Für den Bau der Blöcke 5 und 6 am Standort des KKW Khmelnytsky in der Ukraine wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach ukrainischem Recht durchgeführt. Zuständige Behörde ist das ukrainische Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen, Projektinhaber ist das Unternehmen Energoatom.
Die Ukraine hat Österreich gemäß Art. 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) den UVP-Bericht auf Englisch übermittelt.
Alle verfahrensrelevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.
23.12.2024 bis 20.02.2025 Auflage der übermittelten Unterlagen