Leistungsinhalte
Diagnostik
In Salzburg bieten eine Reihe von Institutionen und Einrichtungen Möglichkeiten für eine differenzierte Diagnose von Autismus-Spektrum-Störungen, zum Teil für bestimmte Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene), teils aber auch allgemein (Angebote der Kliniken und der Wahlärzte). Die einzelnen Angebote finden Sie in der
Übersicht.
Therapieangebote
Die einzelnen Therapieangebote richten sich an verschiedene Zielgruppen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) und reichen von spezifischen Autismus-Therapien (TEACCH, ESDM, PECS, angeboten vom Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie, dem Institut für Heilpädagogik und vom Verein VIA) bis hin Logo- oder Ergotherapien (angeboten vom Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und dem Institut für Heilpädagogik sowie von der Kinder- und Jugendseelenhilfe von Pro Mente).
Hohen Beratungsbedarf gibt es erfahrungsgemäß bei Übergangssituationen (Einstieg Kindergarten, Kindergarten-Schule, Schule-Erwerbsleben). Beratung in solchen und anderen Situationen bieten das Autismus.Kompetenz.Zentrum des Ambulatoriums für Entwicklungsdiagnostik und Therapie und der Verein Initiative Autismus (VIA).
Spezielle Angebote für Angehörige von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen bieten neben den genannten Einrichtungen noch das Institut für Heilpädagogik und der Verein Sumsitua.
Arbeitsangebote
Die Angebote in diesem Bereich reichen von Beschäftigungsangeboten in spezialisierten Werkstätten (Caritas, Lebenshilfe, Diakonie) bis hin zu Clearings-, Arbeitstrainings- und Begleitangeboten (Pro Mente, BBRZ). Hier gehts zur Übersicht.
Wohnen
In den Einrichtungen des Landes Salzburg, die Wohn- und Tagesbetreuungsangebote zur Verfügung haben, finden auch Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen Betreuungs- und Aufnahmemöglichkeiten.
Leistungszugang
Viele dieser Leistungen können direkt nach Kontakt mit den jeweiligen Anbietern in Anspruch genommen werden (vor allem in den Bereichen Diagnostik und Therapie). Für Leistungen in den Bereichen Beschäftigung und Wohnen muss man zuvor einen Antrag bei der zuständigen Bezirksveraltungsbehörde stellen. Nähere Infos dazu finden Sie in der Übersicht.
Einen allgemeinen Antrag für Leistungen der Teilhabe finden Sie hier.
Rechtsgrundlage
Salzburger Teilhabegesetz – S.THG, LGBl Nr. 29/2020