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Hinweise zum Datenschutz

Land Salzburg – Abteilung Soziales – Referat 

Behinderung und Inklusion

Die Gewährung von Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen

Nicht vorhanden

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Unterstützungsleistung und Überprüfung der Fördervoraussetzungen

Nicht vorhanden

Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Löschung nach Ablauf der längsten gesetzlichen Frist zur Geltendmachung oder Abwehr von aus dem Akt erschließbaren möglichen Rechtsansprüchen

Es gibt die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung

Nicht vorhanden

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung.