Land Salzburg – Abteilung Soziales – Referat
Behinderung und Inklusion
Die Gewährung von Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen
Nicht vorhanden
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Unterstützungsleistung und Überprüfung der Fördervoraussetzungen
Nicht vorhanden
Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Löschung nach Ablauf der längsten gesetzlichen Frist zur Geltendmachung oder Abwehr von aus dem Akt erschließbaren möglichen Rechtsansprüchen
Es gibt die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung
Nicht vorhanden
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung.