Land Salzburg – Abteilung Soziales -Referat Soziale Absicherung und Eingliederung
Zur Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe
Nicht vorhanden
Zur ordnungsgemäßen Förderabwicklung und Überprüfung der Kriterien gemäß der Förderrichtlinien
Nicht vorhanden
Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Löschung nach Ablauf der längsten gesetzlichen Frist zur Geltendmachung oder Abwehr von aus dem Akt erschließbaren möglichen Rechtsansprüchen
Es gibt die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung
Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Sofern die personenbezogenen Daten nicht beigebracht werden, kann eine Abwicklung des Förderansuchens aufgrund der geltenden Richtlinien nicht durchgeführt werden.
Es liegt kein „profiling" vor.