Zum Hauptinhalt springen

Hinweise zum Datenschutz

Land Salzburg – Abteilung Soziales -Referat Soziale Absicherung und Eingliederung

Zur Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe

Nicht vorhanden

Zur ordnungsgemäßen Förderabwicklung und Überprüfung der Kriterien gemäß der Förderrichtlinien

Nicht vorhanden

Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Löschung nach Ablauf der längsten gesetzlichen Frist zur Geltendmachung oder Abwehr von aus dem Akt erschließbaren möglichen Rechtsansprüchen

Es gibt die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung

Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Sofern die personenbezogenen Daten nicht beigebracht werden, kann eine Abwicklung des Förderansuchens aufgrund der geltenden Richtlinien nicht durchgeführt werden.

Es liegt kein „profiling" vor.