Das Land Salzburg fördert den Transport von Milch zur erstmaligen Verarbeitung vom Heimbetrieb zu einer Sammelstelle durch Einzelzubringer, Sammelzubringer, Frächter und Seilbahnen.
Als Förderungswerber/-innen kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, die für den Transport von Milch zur erstmaligen Verarbeitung von einem Bergbauernbetrieb mit Hofstelle im Bundesland Salzburg zu einem im Bundesland Salzburg gelegenen Milchbe- oder –verarbeitungsbetrieb verantwortlich sind.
Der Transportkostenzuschuss wird unabhängig von der Menge der angelieferten Milch auf Basis einer Fördergebietskarte nach der Jahreskilometerleistung (ohne Wegstrecken auf Bundes- und Landesstraßen) gewährt.
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie
Bundesstrasse 6, 5071 Wals-Siezenheim
E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2287
Fax: 0662/8042-3706
Die Fördermittel werden vom Land Salzburg, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie an den jeweiligen Milchbe- oder –verarbeitungsbetrieb ausbezahlt.
Die Förderabwicklung, Kontrolle der de-minimis-Grenze und Weitergabe der Fördermittel an die Endbegünstigten, erfolgt durch den jeweiligen Milchbe- oder –verarbeitungsbetrieb.