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Agrarrecht
Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsraum verbessert oder neu gestaltet werden.
Inhalt
Betonspurweg Flurbereinigung Gunsering in Göming
© Haupolter
Der Agrarbehörde stehen dafür folgende Maßnahmen der Bodenreform zur Verfügung:
Grundzusammenlegungsverfahren und Flurbereinigungsverfahren zur Beseitigung von Agrarstrukturmängeln.
Zeitgemäße Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes (Bringungsrechte).
Regelung von Holzbezugs-, Streubezugs- und Weiderechten.
Regelung von Angelegenheiten der Agrargemeinschaften.
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