Sozialunterstützung

Aufgrund des mit 1. Juni 2019 in Kraft getretenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes des Bundes musste das Land Salzburg seine Gesetzeslage anpassen und hat deshalb das Salzburger Sozialunterstützungsgesetz erlassen.

Das neue Gesetz trat mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Aus der Bedarfsorientierter Mindestsicherung (BMS) wurde somit die Sozialunterstützung.

  • Leistungen aus der Sozialunterstützung bekommt man nur dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe nicht ausreicht oder man darauf keinen Anspruch hat.
  • Die Sozialunterstützung ersetzt nicht generell das bisherige Einkommen.
  • Bei der Berechnung der Sozialunterstützung wird sowohl das Einkommen der Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben, als auch das Vermögen berücksichtigt.