Wahlrecht und Wahlen

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Land Salzburg haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei der letzten Landtagswahl am 23. April 2023 waren rund 387.000 Salzburgerinnen und Salzburger wahlberechtigt.


Grafik Landtagswahl 2023
Ergebnis der Landtagswahl vom 23. April 2023© Landesstatistik Salzburg
Die Abgeordneten zum Salzburger Landtag werden alle fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Landtagswahl fand am 23. April 2023 statt.

Das Wahlrecht zum Salzburger Landtag ist:

  • Allgemein: Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Land Salzburg haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Geschlecht, Religion, Bildung, Steuerleistung, etc. spielen hierbei keine Rolle.
  • Frei: Die Abgabe der Stimme erfolgt unbeeinflusst und frei von jedem Zwang.
  • Gleich: Jede/r Wahlberechtigte hat den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis. Jede Stimme ist also gleich viel wert.
  • Persönlich: Die Stimme muss persönlich abgegeben werden und man darf niemanden mit seiner Stellvertretung beauftragen. Ausnahmen gibt es lediglich bei körper- oder sinnesbehinderten Menschen.
  • Direkt: Gewählt werden die Abgeordneten von den Wahlberechtigten direkt. Mit einer sogenannten Vorzugsstimme können die Wahlberechtigten einen Kandidaten oder eine Kandidatin besonders unterstützen. Bei einer entsprechenden Zahl an Vorzugsstimmen kommt es zu einer Vorreihung auf der Wahlliste.
  • Geheim: Die Abgabe der Stimme erfolgt geheim und durch entsprechende Vorkehrungen ist es auch nicht möglich, das Stimmverhalten einer einzelnen Person, beispielsweise bei der Auszählung, festzustellen. Dies gilt auch bei der Briefwahl.

  • Regional: Das Landtagswahlrecht stellt auch sicher, dass jeder Bezirk entsprechend seiner Bevölkerung im Landtag repräsentiert wird. Stadt Salzburg 9, Flachgau 10, Tennengau 4, Pongau 5, Pinzgau 6, Lungau 2 Mandate.



​Rückblick

Landtagswahlen seit 1945

Landtagswahlen 1945-2023
Landtagswahlen seit 1945© Landesstatistik Salzburg