Landtagspräsidentin

Dr. Brigitta Pallauf

Als Präsidentin des Salzburger Landtages darf ich Sie auf unserer Homepage sehr herzlich begrüßen. Der Landtag ist das Forum der parlamentarischen Demokratie in den österreichischen Bundesländern. Dieser setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, die alle fünf Jahre direkt von der Landesbevölkerung gewählt werden. Dem Landtag kommen die drei klassischen Funktionen eines Parlaments zu:
  • Wahl von Staatsorganen (Landeshauptmann, Mitglieder der Landesregierung, Salzburger Bundesräte, Direktor des Landesrechnungshofes)
  • Gesetzgebung
  • Kontrolle von Regierung und Verwaltung (Kontrollinstrumente: Interpellationsrecht, Untersuchungsausschüsse, Berichte des Rechnungshofes, des Landesrechnungshofes, der Volksanwaltschaft etc.)
Foto Brigitta Pallauf

Neben den Gesetzgebungsbefugnissen (Baurecht, Raumordnung, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundverkehr ua) ist die Budgethoheit eine zentrale Befugnis des Landtages. Mit dem Rechnungsabschluss hat der Landtag die Möglichkeit, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und nicht zuletzt über die Abweichungen vom Jahresvoranschlag zu kontrollieren. Über alle diese Aufgaben und Befugnisse wurden auf den folgenden Seiten Informationen zusammengestellt.

All jenen, die aus allgemeinem Interesse unsere Internet-Seiten besuchen, wünsche ich viel Spaß beim Blättern, denjenigen, die eine konkrete Information benötigen, wünsche ich viel Erfolg bei der Suche. Für weitere Informationen steht Ihnen die Landtagsdirektion gerne zur Verfügung.

Ihre
Dr. Brigitta Pallauf
Landtagspräsident​in