Wir arbeiten ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert ohne den Blick auf aktuelle Belastungen und/oder störende Verhaltensweisen zu verlieren. Es ist uns wichtig, dass alle Beteiligte zusammen an einer Änderung mitarbeiten und sich aktiv einbringen.
Die Anmeldung erfolgt niederschwellig über ein persönliches Gespräch ohne Terminvereinbarung im Rahmen der oben genannten Öffnungszeiten.
Kinder und Jugendliche, die nicht zur Zielgruppe gehören oder nicht weiter im Ambulatorium betreut werden, erhalten Empfehlungen über weitere Behandlungsmöglichkeiten oder psychosoziale Betreuung. Zu diesem Zweck wird ein Kurzbefund mitgegeben.
Eventuelle weitere schriftliche Befunde werden in Befundbesprechungen erläutert und nur nach Absprache an Dritte weitergegeben. Dies betrifft insbesondere klinisch - psychologische oder fachärztliche Befunde.
Wir unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Bei der Anmeldung im Ambulatorium steht deshalb ein Dokument zur Verfügung, das die Erlaubnis zur Absprache mit Dritten festlegt. Diese Erlaubnis kann jederzeit nach Wunsch erweitert oder widerrufen werden.
Als Behandlungsvoraussetzung ist es nicht in jedem Fall notwendig, eine Diagnose (nach internationalem Klassifikationsschema ICD-10) zu erhalten. Die Behandlung erfolgt nach den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und deren direkten Bezugspersonen.
Als Anspruchsberechtigte der Österreichischen Gesundheitskasse Salzburg (ÖGK) gelten auch Kinder, die die ÖGK aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder zwischenstaatlicher Abkommen zu betreuen hat.
Anspruchsberechtigte der ÖGK, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Bundesland Salzburg haben, sind verpflichtet, für die Inanspruchnahme der vom Land Salzburg finanzierten Leistungen einen Selbstbehalt an das Land Salzburg zu leisten. Dieser wird mit 70 Euro pro Tag festgelegt. Veränderungen oder Valorisierungen des Selbstbehalts wird das Land im Einvernehmen mit der ÖGK vornehmen.