Abrechnungsrichtlinien

Förderungen Gesundheit

Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31. März des Folgejahres vorzulegen. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage.

  • Nach Prüfung und Feststellung der Richtigkeit der Belege und der zweckgewidmeten Verwendung wird die Entlastung erteilt und gegebenenfalls die Original-Belege zurückgeschickt.
  • Für den Fall, dass die im Förderungsansuchen gemachten Angaben unvollständig sind oder nicht der Wahrheit entsprechen, dass der Verwendungsnachweis nicht erbracht wird, dass die geförderte Tätigkeit bzw. das geförderte Vorhaben nicht ausgeführt wird oder dass die Förderungsmittel zweckwidrig verwendet werden, ist die Förderung an die Landessanitätsdirektion Salzburg zurückzuerstatten.
  • Der Förderungsbetrag ist in den Büchern des Förderungsempfängers ordnungsgemäß zu vereinnahmen. Die Landessanitätsdirektion behält sich das Recht vor, bei Bedarf die buchhalterischen Eintragungen und die materielle Wahrheit der vorgelegten Abrechnungsbelege zu prüfen.
  • Mit der Bereitstellung dieser Förderung ist die Verpflichtung verbunden, bei Publikationen, Veranstaltungen etc. auf die Unterstützung durch Förderungsmittel des Landes Salzburg hinzuweisen.
Anprechpartnerin:

Edith Spielbüchler, Landessanitätsdirektion, Sebastian-Stief-Gasse 2, 5020 Salzburg

Tel.: +43/662/8042 2032, E-Mail: sandion@salzburg.gv.at