Förderungszweck ist Unterstützung von Neugründungen und/oder die Übernahme von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich eigenständigen kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
Keine Daten vorhanden
Das Verfahren ist mit keinen Kosten verbunden.
Antragseinreichung innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Selbstständigkeit.
Förderungsrichtlinie vom 1. Mai 2023
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Gefördert werden Investitionen im Anlagevermögen, Betriebsmittelaufwendungen sowie Ablösekosten und Schuldübernahmen.
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1
Referat für Wirtschafts- und Forschungsförderung
Das Antragsformular ist firmenmäßig bzw. elektronisch zu unterfertigen.
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Telefon: +43 662 8042-3262
E-Mail: wirtschaft@salzburg.gv.at
Förderungsrichtlinie, Antragsformular und weitere Informationen
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 1/02 - Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung
Südtiroler Platz 11 bzw. Postfach 527, 5010 Salzburg
Um den Antrag bearbeiten und das Verfahren durchführen zu können, werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten der Betroffenen
10.06.2025