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Rechnungen an das Land

Informationen für Rechnungsleger

​Die bevorzugte Form, um Rechnungen an das Land zu stellen, ist die Übermittlung per E-Mail. So sind eine rasche Bearbeitung und Auszahlung sichergestellt.

Voraussetzungen

  • Rechnungsbestandteile gemäß UStG §11 (1) 3 sind enthalten
  • immer nur eine Rechnung pro E-Mail
  • Übermittlung im Format pdf (ohne Zugriffsschutz)
  • Zusatzhinweise im E-Mail können nicht berücksichtigt werden
  • Verwendung der korrekten Rechnungs-E-Mail-Adresse durch Auswahl der betreffenden Dienststelle

Einbringung elektronisch strukturierter Rechnungen

Auftragsreferenzen

Dienststellen und Rechnungs-E-Mail-Adressen