Die Bezirkshauptfrau ist zuständig für:
- Leitung der Bezirkshauptmannschaft Hallein
- Gemeindeangelegenheiten
- Repräsentationsangelegenheiten
- Vorsitz in den gesetzmäßig berufenen Behörden, Kommissionen und Beiräten
- Katastrophenschutz und Krisenmanagement