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Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einen Sammelantrag für mehrere Schulveranstaltungen zu stellen. Es sind maximal zwei Anträge jährlich pro Schülerin bzw pro Schüler möglich. Pro Antrag müssen mindestens 10 Euro Kosten beantragt werden.
Einkommensobergrenze (gültig ab 1.1.2024)
Alleinerziehende, sowie Familien mit einem Kind € 2.479,75 netto mtl.
Für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt gemeldet ist, erhöht sich diese Grenze um € 610,40 netto mtl.
Schüler/in ohne Erziehungsberechtigten € 1.640,45 netto mtl.
Weitere Details entnehmen Sie dem Antragsformular:
Antragsformular Förderung Schulveranstaltungen
erforderliche Unterlagen zum Antrag Schulveranstaltungen
Schulbestätigung Schulveranstaltungen
Sonderrichtlinie Schulveranstaltungen