Förderung von Schulveranstaltungen


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Förderungsvoraussetzungen:

Das Land Salzburg fördert die Kosten von Schulveranstaltungen bis zu 300 Euro jährlich pro Schülerin bzw Schüler.

Anspruchsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg bei Unterschreiten einer familientypischen Einkommensgrenze.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einen Sammelantrag für mehrere Schulveranstaltungen zu stellen. Es sind maximal zwei Anträge jährlich pro Schülerin bzw pro Schüler möglich. Pro Antrag müssen mindestens 10 Euro Kosten beantragt werden.

Der Antrag ist im Kalenderjahr, in dem die Schulveranstaltung stattfindet, bis spätestens 1. Dezember vollständig inkl. aller Unterlagen in Kopie mit Hilfe des Antragsformulars postalisch, per Mail an schulveranstaltungen@salzburg.gv.at oder persönlich zu stellen. 



Einkommensobergrenze (gültig ab 1.1.2024)

Alleinerziehende, sowie Familien mit einem Kind € 2.479,75 netto mtl.

Für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt gemeldet ist, erhöht sich diese Grenze um € 610,40 netto mtl.

Schüler/in ohne Erziehungsberechtigten € 1.640,45 netto mtl.

Weitere Details entnehmen Sie dem Antragsformular.


Antragsformular Förderung Schulveranstaltungen

Schulbestätigung Schulveranstaltungen

Sonderrichtlinie Schulveranstaltungen