Milchtransportkostenzuschuss

Was wird gefördert? Das Land Salzburg fördert den Transport von Milch zur erstmaligen Verarbeitung vom Heimbetrieb zu einer Sammelstelle durch Einzelzubringer, Sammelzubringer, Frächter und Seilbahnen.
Warum wird gefördert?

  • Verbesserung des Marktzugangs von Bergbauernbetrieben mit Nachteilen in der äußeren Verkehrslage in abgelegenen Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte
  • Teilweiser Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen bei der Milchanlieferung
  • Sicherung einer flächendeckenden Bewirtschaftung in den Berggebieten durch Aufrechterhaltung der Milch- und Rinderwirtschaft
Wer wird gefördert? Als Förderungswerber/-innen kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, die für den Transport von Milch zur erstmaligen Verarbeitung von einem Bergbauernbetrieb mit Hofstelle im Bundesland Salzburg zu einem im Bundesland Salzburg gelegenen Milchbe- oder –verarbeitungsbetrieb verantwortlich sind.
Wie wird gefördert? Der Transportkostenzuschuss wird unabhängig von der Menge der angelieferten Milch auf Basis einer Fördergebietskarte nach der Jahreskilometerleistung (ohne Wegstrecken auf Bundes- und Landesstraßen) gewährt.
Wo wird gefördert?

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie
Bundesstrasse 6, 5071 Wals-Siezenheim

Klammeraffe laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2287
Fax: 0662/8042-3706

Die Fördermittel werden vom Land Salzburg, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie an den jeweiligen Milchbe- oder –verarbeitungsbetrieb ausbezahlt.


Die Förderabwicklung, Kontrolle der de-minimis-Grenze und Weitergabe der Fördermittel an die Endbegünstigten, erfolgt durch den jeweiligen Milchbe- oder –verarbeitungsbetrieb.

Wann wird gefördert?
  • Die Milch muss von im Bundesland Salzburg gelegenen Be- oder Verarbeitungsbetrieben erfasst bzw. be- oder verarbeitet werden.
  • Zubringerkosten für die saisonale Anlieferung von Almmilch und Produkten daraus sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Es werden nur Wegstrecken ab bzw. zu Produktionsbetrieben mit mehr als 100 Erschwernispunkten bezuschusst.
  • Für Seilbahnen wird eine Jahrespausschale gewährt.
  • Bestehender Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Land Salzburg und dem Milchbe- oder verarbeitungsbetrieb. 
  • Einhaltung der De-Minimis Obergrenze (max. € 200.000,- innerhalb 3 Steuerjahren)
Downloads

Richtlinie für den Transportkostenzuschuss zur Milchanlieferung im Berggebiet (pdf, 84 KB)
De-Minimis-Formblatt (pdf, 21 KB)