Salzburger Bauernhilfe

Warum wird gefördert?

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Hilfestellung für unverschuldet in eine Notsituation geratene Land- und Forstwirte.

Wer wird gefördert?

Mögliche Förderungsempfänger sind natürliche Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führen, dessen Hofstelle in Salzburg liegt.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird aus Mitteln des Landes Salzburg finanziert und in Form eines einmaligen Direktzuschusses ausbezahlt.

Wo wird gefördert?

Einreich- und Bewilligungsstelle (BST):
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/08: Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstrasse 6, 5071 Wals-Siezenheim

E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2287
Fax: 0662/8042- 762287

Wann wird gefördert?

Antragstellung ist ganzjährig möglich.

Weiteres

Die Förderung wird als de-minimis Beihilfe gewährt.

Downloads

Richtlinie Salzburger Bauernhilfe (pdf, 82 KB)