Warum wird gefördert?
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Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Hilfestellung für unverschuldet in eine Notsituation geratene Land- und Forstwirte.
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Wer wird gefördert?
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Mögliche Förderungsempfänger sind natürliche Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führen, dessen Hofstelle in Salzburg liegt.
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Wie wird gefördert?
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Die Förderung wird aus Mitteln des Landes Salzburg finanziert und in Form eines einmaligen Direktzuschusses ausbezahlt.
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Wo wird gefördert?
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Einreich- und Bewilligungsstelle (BST): Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/08: Ländliche Entwicklung und Bildung Bundesstrasse 6, 5071 Wals-Siezenheim
E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-DW 2287 Fax: 0662/8042- 762287
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Wann wird gefördert?
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Antragstellung ist ganzjährig möglich.
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Weiteres
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Die Förderung wird als de-minimis Beihilfe gewährt.
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Downloads
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Richtlinie Salzburger Bauernhilfe (pdf, 82 KB)
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