Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung

  
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Die Bezirkshauptmannschaft ist grundsätzlich telefonisch unter der Nummer +43 662 8180-0 oder per E-Mail unter bh-sl@salzburg.gv.at erreichbar. Der Parteienverkehr findet unter Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregeln und nach vorheriger Terminvereinbarung oder Ladung statt.

Während des Aufenthalts im Gesundheitsamt ist eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. E-Mail-Adresse für Fragen zu Covid-19 ist: bh-sl.corona@salzburg.gv.at. Informationen zu Covid-19 gibt es auf salzburg.gv.at/corona-virus.

  

Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) werden für eine bestimmte Gültigkeitsdauer ausgestellt. Verlängerungsanträge müssen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels bei der Behörde eingebracht werden. Eine Antragstellung ist bereits ab drei Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels möglich. Die Bearbeitung durch die Behörde erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Es wird dringend um frühzeitige Kontaktaufnahme (bh-sl.aufenthaltsrecht@salzburg.gv.at oder +43 662 8180-80751) zur Vereinbarung eines Antragstermins ersucht.

Die Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt der Austrian Business Agency berät kostenfrei zur Beantragung der folgenden Aufenthaltstitel (§ 20h AuslBG):

  • Rot-Weiß-Rot – Karte
  • Rot-Weiß-Rot – Karte plus (z.B. Verlängerungsfall nach „Rot-Weiß-Rot – Karte", Forscher)
  • Blaue Karte EU
  • Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger, Lichtbildausweis für EWR-Bürger, Aufenthaltskarte
  • Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürger und Daueraufenthaltskarte
  • Niederlassungsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger (und deren Familienangehörige)
  • Niederlassungsbewilligung – Forscher (und deren Familienangehörige)
  • Familienangehöriger (für Familienangehörige von Österreichern)
  • Daueraufenthalt – EU
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten unter https://immigration-guide.workinaustria.com/.

The Immigration and Residence Service of the Austrian Business Agency provides free advice on applying for the residence permits listed below (§ 20h AuslBG). Further information and contact details are available at https://immigration-guide.workinaustria.com/.



  

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
Bezirkshauptfrau Dr. Karin Gföllner
Karl-Wurmb-Straße 17, 5020 Salzburg
Telefon: +43 662 8180-0
Fax: +43 662 8180-5719
E-Mail: bh-sl@salzburg.gv.at

Lageplan (Google Maps)

Hinweis
Rechtswirksame Anbringen per E-Mail können Sie an diese Adresse einbringen. Anbringen, die an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung gesendet werden, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.

Elektronischer Rechtsverkehr
ERV-Anschriftcode: Z015203
Elektronische Zustelldienste laut Zustellgesetz: ERsB-Ordnungsnummer: 9110026290703 an „Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung“

Parteienverkehr
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 16.15 Uhr
Freitag 7.30 bis 12 Uhr

Keine Amtsstunden an Feiertagen sowie am 24. Dezember und am 31. Dezember.

Ein außerhalb der Amtsstunden übermitteltes Anbringen gilt erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt.

Bankverbindung
Salzburger Sparkasse
IBAN: AT67 2040 4000 0002 1840
BIC: SBGSAT2SXXX
Zahlung mit Kreditkarte