Angelegenheiten der Gewässeraufsicht gemäß § 130 Wasserrechtsgesetz 1959
Überprüfung des chemischen und ökologischen Zustandes der Gewässer gemäß Wasserrechtsgesetz 1959 und Gewässerzustandsüberwachungsverordnung
Gewässerzustandsaufsicht Hydromorphologie aus Sicht des Gewässerschutzes, chemische und ökologische Gewässeraufsicht für stehende und fließende Gewässer sowie Grundwasser
Kläranlagenüberwachung, hydrobiologische Grundlagenerhebung, Mitarbeit am WasserInformationsSystem, am Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan und am EDM
hydrobiologische und gewässerökologische Belange bei der Erstellung und Pflege der Datenbank Gewässerzustand und des Emissionsregisters Oberflächenwässer
gewässerökologischer und klärtechnischer Sachverständigendienst
sonstige Hydrobiologie
Führung der ehrenamtlichen Gewässeraufsichtsorgane, Klärwärterbetreuung