Gefahrenzonen Tennengau

Gefahrenzonenpläne in Auflage:

Derzeit befinden sich keine Gefahrenzonenpläne in Auflage.



Überprüfte (kommissionierte) Gefahrenzonenpläne:

Folgende Gefahrenzonenpläne wurden bereits überprüft. Von der BWV werden die betroffenen Gemeinden, die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Raumplanungsabteilung des Landes sowie der Planersteller (ZT- oder Technisches Büro) zur Überprüfung (Kommissionierung) beigezogen. Nach positiver Überprüfung dienen die Gefahrenzonenpläne der BWV als verbindliche Gutachten und werden unter Anschluss der Niederschrift den betroffenen Dienststellen und Gemeinden zugeleitet.


Gemeinde Abtenau, Gewässer: Lammer

(kommissioniert: 11/2011)



Gemeinde Adnet, Gewässer: Oberalm

(kommissioniert: 11/2019)



Gemeinde Golling, Gewässer: Salzach und Lammer

(kommissioniert: 6/2016)



Stadtgemeinde Hallein, Gewässer: Feldbach vlg. Ledererbach

(kommissioniert: 11/2019)




Stadtgemeinde Hallein, Gewässer: Königsseeache

(kommissioniert: 11/2023)



Stadtgemeinde Hallein, Gewässer: Oberalm

(kommissioniert: 6/2017)



Gemeinde Hallein, Gewässer: Reischenbach

(kommissioniert: 11/2018)



Stadtgemeinde Hallein, Gewässer: Salzach

(kommissioniert: 6/2017)



Gemeinde Kuchl, Gewässer: Salzach

(kommissioniert: 6/2016)




Gemeinde Oberalm, Gewässer: Oberalm

(kommissioniert: 25.11.2019)




Gemeinde Puch, Gewässer: Salzach

(kommissioniert: 8/2015)




Gemeinde Scheffau, Gewässer Lammer

(kommissioniert: 3/2021)