Frankreich, Mehrjähriger Energieplan

​Österreich beteiligt sich am grenzüberschreitenden SUP-Verfahren gem. Art. 7 der SUP-RL und Art. 10 des SUP-Protokolls betreffend den französischen mehrjährigen Energieplan (Programmation pluriannuelle de l’énergie). Zuständige französische Behörde ist die Generaldirektion für Energie und Klima (Direction générale de l’énergie et du climat).


Alle verfahrensrelevanten Dokumente liegen

von 7. März 2025 bis einschließlich 5. April 2025

auf der Website des Umweltbundesamtes auf. Zudem kann während der Auflagefrist jede Person an Werktagen zwischen 08:00 und 15:00 Uhr im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Abteilung Anlagenbezogener Umweltschutz, Umweltbewertung und Luftreinhaltung (Abt. V/11), Stubenbastei 5, 1010 Wien, in Zimmer 119 Einsicht in die Unterlagen nehmen.

Über den nachfolgenden Link kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen zu den Unterlagen auf Deutsch, Französisch, oder Englisch direkt an die Französische Republik übermitteln:

Consultations publique