Förderung Gewässerökologie

Mit der Novelle des Umweltförderungsgesetzes Anfang 2008 wurde die Förderung zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer eingerichtet. Ziel ist die Reduktion der hydromorphologischen Belastungen von Oberflächengewässern.

Die Wasserrahmenrichtlinie (2003 umgesetzt im österr. Wasserrechtsgesetz) fordert, dass die Mitgliedsstaaten ihre Gewässer schützen, verbessern und sanieren, mit dem Ziel, bis 22.12.2015 (mit begründeten Ausnahmen bis 22.12.2027) einen guten Gewässerzustand bzw. das gute Potenzial zu erreichen. Der hohe Prozentsatz an ökologisch beeinträchtigten Gewässerabschnitten ist einerseits auf die intensive Nutzung der österreichischen Gewässer zur Energiegewinnung und andererseits auf die notwendigen Eingriffe zum Zweck des Hochwasserschutzes zurückzuführen. Vor allem bei den größeren Fließgewässern, die von Wanderfischen bewohnt werden, ist der Fischbestand in den letzten Jahrzehnten signifikant beeinträchtigt worden, sodass an vielen Gewässerabschnitten viele und wesentliche der für diese Gewässer typischen Arten fehlen.

Die Förderung der Gewässerökologie soll dazu beitragen, die zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie notwendigen ökologischen Maßnahmen an den österreichischen Fließgewässern rechtzeitig, zielorientiert und unter der Prämisse des effizienten Einsatzes der verfügbaren Förderungsmittel umzusetzen.

Die Konkretisierung der Förderung Gewässerökologie erfolgt durch zwei Förderungsrichtlinien, einerseits für kommunale Förderungswerber (Gemeinden, Genossenschaften und Verbände) und andererseits für Wettbewerbsteilnehmer (E-Wirtschaft, sonstige Betriebe) auf Basis der Vorgaben des EU-Wettbewerbsrechts.

Förderfähig sind Maßnahmen

  • zur Verbesserung der Durchgängigkeit
  • zur Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen
  • zur Minderung der Auswirkungen von Rückstau
  • zur Minderung der Auswirkungen des Schwalls
  • zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken

Die Abwicklung der Förderung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem BMLRT - vertreten durch die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) – und den Bundesländern. Gemäß den Richtlinien des Bundes ist für die Inanspruchnahme der Bundesmittel die Gewährung einer Landesförderung erforderlich. Die Einreichung der Förderungsanträge erfolgt online über die Plattform www.meinefoerderung.at.

Ihr Ansprechpartner in der Abteilung Wasser:
DI Johann Seiwald
0662/8042-4269