Für die Neuerrichtung eines KKW auf der Halbinsel Värö (Gemeinde Varberg) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Schwedischem Recht durchgeführt.
Die gemäß Art 1 Espoo-Konvention zuständige Behörde ist die Schwedische Umweltschutz-Agentur. Der Projektträger ist Vattenfall.
Alle verfahrensrelevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundsamts verfügbar.
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Auflage der übermittelten Unterlagen und Stellungnahmefrist: 30.03.2026 bis 24.04.2026
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