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KKW Halbinsel Värö, Schweden

Neuerrichtung

Für die Neuerrichtung eines KKW auf der Halbinsel Värö (Gemeinde Varberg) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Schwedischem Recht durchgeführt. 

Die gemäß Art 1 Espoo-Konvention zuständige Behörde ist die Schwedische Umweltschutz-Agentur. Der Projektträger ist Vattenfall.

Alle verfahrensrelevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundsamts verfügbar.

Verfahrensteil Scoping (2025)

Dokumente:

Revidierte Notifikation Verfahrensteil Scoping (2026)

Auflage der übermittelten Unterlagen und Stellungnahmefrist: 30.03.2026 bis 24.04.2026 

Dokumente: