Für das Projekt SMR-Kernkraftanlage (Small Modular Reactor) am Standort des Kohlekraftwerks Tušimice wird eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht und vorab ein Scoping-Verfahren
durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium.
Projektwerberin ist die ČEZ, a. s.
Alle verfahrensrelevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes gespeichert.
Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und Art. 7 UVP-RL eine Lagekarte, die Natura-Bewertung, die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und die „Bekanntmachung des Vorhabens“ auf Deutsch übermittelt.
Auflage der übermittelten Unterlagen und Stellungnahmefrist: 21.05.2025 bis 20.06.2025