Über Open Government Data Salzburg

Öffentliche Datenbestände zur freien Nutzung

Open Government Data ist das Synonym für offene Verwaltungsdaten, also jene Datenbestände des öffentlichen Sektors, die von Staat und Verwaltung im Interesse der Allgemeinheit ohne jede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung zugänglich gemacht werden.

Im Juli 2011 wurde die "Cooperation OGD Österreich" von den Städten Wien, Linz, Salzburg und Graz sowie dem Bundeskanzleramt gegründet, seit April 2012 ist das Kooperationsportal data.gv.at freigeschaltet. Unter dem Motto "Salzburg macht auf" hat sich nun auch das Land Salzburg dafür entschieden, öffentliche Daten zur Verfügung zu stellen. Diese Daten können unter data.salzburg.gv.at heruntergeladen werden.

Bei diesen Daten handelt es sich um

  • Gesundheitsdaten (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser etc.)
  • Öffentliche und wirtschaftliche Einrichtungen (Amtsgebäude, Schulen, Kindergärten etc.)
  • Grenzdaten (Bezirks- und Gemeindegrenzen)
  • Statistik (Bevölkerungsdaten, Wirtschaftsindikatoren etc.)
  • Verkehr, Wasser etc.


Public Sector Information (PSI) Richtlinie

Am 27. Juni 2013 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ("PSI-Änderungs-Richtlinie") veröffentlicht. Österreich und auch das Land Salzburg haben diese Richtlinie EU-rechtlich im Juli 2015 entsprechend umgesetzt.

Im Vergleich zur bisherigen Regelung ergeben sich folgende Änderungen im Bereich der Weiterverwendung von Dokumenten:

  • Schaffung eines grundsätzlichen Rechts auf Weiterverwendung von im Besitz öffentlicher Stellen befindlichen und allgemein zugänglichen Dokumenten
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der PSI-Richtlinie auf Bibliotheken, Museen und Archive
  • Verpflichtung, Dokumente soweit möglich und sinnvoll, in offenem und maschinenlesbarem Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitzustellen
  • Die für die Weiterverwendung verlangten Entgelte dürfen grundsätzlich die Grenzkosten nicht übersteigen
  • Regelungen betreffend Transparenz
  • Änderung der Bestimmung zu Ausschließlichkeitsvereinbarungen, einschließlich Ergänzung um Regelungen betreffend die Digitalisierung von Kulturbeständen

Die PSI-Änderungs-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, dass öffentliche Stellen die Weiterverwendung von in ihrem Besitz befindlichen und allgemein zugänglichen Dokumenten gestatten.

Kundmachung der Richtlinie im Salzburger Landesgesetz über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz, Landesstatistik und Geodateninfrastruktur