Vereinsförderung

Bekannte Förderschienen werden zu einer Förderung verschmolzen. Die Antragstellung kann von 1. Jänner bis 30. September 2024 erfolgen.

Die Vereinsförderung des Landessportbüros wurde neu aufgestellt. Folgende bekannte Förderschienen werden zu einer Förderung verschmolzen:

  • Jugendsportförderung
  • Trainer/innenförderung
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Teamsportartenförderung (für Vereine gem. Beschluss des Landessportrates)


Vorteile:

  • Nur ein Förderansuchen pro Jahr
  • Maximal ein Verwendungsnachweis pro Jahr
  • Breitere Abrechnungsmöglichkeiten beim Verwendungsnachweis


Wichtiger Hinweis für Mehrspartenvereine
Wir ersuchen um Beachtung, dass je Verein EIN gemeinsames Förderansuchen zu stellen ist, Sektionen sind nicht antragsberechtig, da diese über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Der beiliegende Erhebungsbogen kann je Sparte ausgefüllt und dem Ansuchen beigelegt werden. Die berechneten Zuschüsse werden den Sektionen zugeordnet und über den Verein zur Auszahlung gebracht.

Teamsportartenförderung
Jene Vereine, die gem. Beschluss der LSO eine Teamsportartenförderung zugesprochen bekommen, werden separat und direkt vom Landessportbüro und der Landessportorganisation kontaktiert, um eine gemeinsame Förderabwicklung umzusetzen.

Antragstellung:
Die Antragstellung für die Vereinsförderung ist individuell von 01.01. bis 30.09. eines jeden Jahres möglich. Verspätet eingelangte Anträge werden nicht mehr behandelt.

Um die Förderberechnung zügig vornehmen zu können, ersuchen wir um ehestmöglche Übermittlung der Unterlagen. Nur so ist es uns möglich, möglichst rasch nach der Antragstellung eine Auszahlung der Förderung vorzunehmen.

Förderrichtlinien Vereinsförderung


Einzureichen sind jedenfalls:


Strafregisterbescheinigung:


r Fragen steht das Landessportbüro gerne zur Verfügung.