Vereinsförderung

Die Antragstellung für die Vereinsförderung und Teamsportartenförderung kann von 1. Jänner bis 30. September jeden Jahres erfolgen.

Antragstellung

Die Antragstellung für die Vereinsförderung ist von 1. Jänner bis 30. September jeden Jahres möglich. Verspätet eingelangte Anträge werden nicht mehr behandelt. Um die Förderberechnung zügig vornehmen zu können, sind Unterlagen ehestmöglich zu übermitteln. Nur so kann möglichst rasch nach der Antragstellung eine Auszahlung der Förderung vorgenmmen werden.

Hinweis für Mehrspartenvereine

Je Verein ist nur EIN gemeinsames Förderansuchen zu stellen. Sektionen sind nicht antragsberechtigt, da diese über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Der beiliegende Erhebungsbogen kann je Sparte ausgefüllt und dem Ansuchen beigelegt werden. Die berechneten Zuschüsse werden den Sektionen zugeordnet und über den Verein zur Auszahlung gebracht.

Teamsportartenförderung

Jene Vereine, die gemäß Beschluss der Landessportorganisation eine Teamsportartenförderung zugesprochen bekommen, werden separat und direkt vom Landessportbüro kontaktiert, um eine gemeinsame Förderabwicklung umzusetzen.

Einzureichen sind:

  • Förderungsansuchen Land Salzburg
  • Erhebungsbogen
  • allfällige erforderliche Nachweise (zum Beispiel Zeugnisse über Trainer:innen-Qualifikationen)