Veranstaltungsförderung


Was wird gefördert?

Sportveranstaltungen im Land Salzburg: 
Nationale und internationale Sport-Großveranstaltungen;
Nationale und internationale Breitensportveranstaltungen;
Teilnahme Salzburger Sportler an internationalen Wettkämpfen;
Sonstige Veranstaltung mit sportlicher Relevanz für das Land Salzburg.

Warum wird gefördert? Das Land Salzburg hat Interesse an der Ausrichtung und Durchführung von Breitensport- und Spitzensport-Veranstaltungen, darum können Veranstalter finanziell unterstützt werden.
Wer wird gefördert? Alle Salzburger Sportvereine und –verbände können Förderungen beantragen. Ausnahmen davon sind in begründeten Fällen möglich.
Wie wird gefördert? Gemäß den gültigen Förderrichtlinien für Veranstaltungen des Landes Salzburg.
Wo wird gefördert? Ausschließlich Sportveranstaltungen die im Land Salzburg durchgeführt werden.
Wann wird gefördert? Die Förderung erfolgt auf Antrag des Veranstalters und kann bis zu drei Monate vor bzw. nach der Veranstaltung eingereicht werden. In begründeten Fällen ist die Förderung mindestens 12 Monate vor der Veranstaltung zu beantragen.
Weiteres
Dem Antrag ist beizulegen:
  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Eine Beschreibung der Veranstaltung
  • Die offizielle Ausschreibung
  • Eine ausführliche Budgetplanung mit allen Einnahmen und Ausgaben (Förderungen, Sponsoren, Nenngeldern, etc.)

Der Förderantrag ist satzungskonform zu unterfertigen und kann per  E-mail an sport@salzburg.gv.at eingebracht werden.


Dem Verwendungsnachweis ist beizulegen:
Die für einen vollständigen Verwendungsnachweis geforderten Unterlagen sind Zusageschreiben der Förderung oder der Förder-vereinbarung zu entnehmen.

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