Urbare sind die Verzeichnisse der Güter einer Grundherrschaft und der darauf lastenden Dienstverpflichtungen. Frühzeitig wurden auch die Namen der Bauern eingetragen, die die Güter bewirtschafteten. Das Salzburger Landesarchiv verwahrt in der Urbarreihe zirka 2000 Bände. Eine präzise Zahl lässt sich aufgrund der Subsignaturen, der Zusammenbindung kleiner Urbare etc. nicht angeben. Die Reihe umfasst nicht nur Urbare im strengen Wortsinn, sondern auch urbarähnliche Aufschreibungen. In zeitlicher Hinsicht erstrecken sie sich von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts.
| Urbar-Nummer | Hofmeistereiurbare |
|---|---|
| 1, 3-11 | Ältere Hofmeistereiurbare |
| 12a-19 | Magistratsurbare |
| 19a-25 | Burgrechts- und Kammerholden-Urbare aus der Stadt Salzburg und Umgebung |
| Urbare vorwiegend der erzbischöflichen Grundherrschaft (Hofurbar) aus den Pfleggerichten und Urbarämtern: | |
| 26-28 | Abtenau |
| 28 ½ -28/3 | Alt- und Lichtentann (Neumarkt) |
| 29-36 | Bischofshofen |
| 36 ½ -39 | Caprun (Zell am See) |
| 39a-43 | Fusch |
| 44a-44m | Gastein |
| 45-48c | Glanegg |
| 49-49 ¼ | Goldegg |
| 50-79k | Golling |
| 80-82b | Großarl |
| 83-87a | Hallein |
| 88-88k | Hüttenstein (St. Gilgen) |
| 89-89b | St. Johann |
| 90, 91 | Klaußegg |
| 92,92a | Kropfsberg |
| 93-95 | Laufen |
| 96 | Lebenau |
| 97-101 | Lengberg |
| 102-106a | Lofer |
| 107-110a | Mattsee |
| 111, 112 | St. Michael |
| 113-126 ½ | Mittersill |
| 127,127a | Mühldorf |
| 128,129f | Mondsee |
| 130-144a | Moosham |
| 144b-151a | Neuhaus |
| 152-156b | Radstadt |
| 157-166 | Rauris |
| 167-167g | Saalfelden |
| 168-172a | Salzburg |
| 173-178a | Staufenegg |
| 179-179c | Straßwalchen |
| 180--191 | Taxenbach |
| 191 ½ | Thumersbach |
| 192a-192f | Thalgau |
| 192g | Wagrain |
| 192, 192h-202 | St. Veit/Urbaramt Weng |
| 203-227 | Werfen |
| 228,229 | Windisch Matrei |
| 230, 231a | Ytter |
| Auswärtige Herrschaften: | |
| 232 | Arnsdorf (NÖ.) |
| 233-233b | Oberleoben (NO.) |
| 234 | Baierdorf (Murau, Stmk.) |
| 235 | Schrattenberg und Velden (Stmk., Ktn.) |
| 235 ½, 235 1/3 | Stall (Ktn.) |
| 237 | Wasserberg (Seckau, Stmk.) |
| 238 | Landsberg (Stmk.) |
| 238a | Salzburgische Einnahmen aus Kärnten |
| 238b | Gmünd (Ktn.) |
| 239,240 | Leibnitz (Stmk.) |
| 241,241a | Zulehenbeschreibung |
| 242/1-242/3 | Währing (Wien) |
| Urbare des Domkapitels: | |
| 242/4-344 | Anwaltschaft |
| 345-349 | Dompropstei |
| 350-362 | Domdechantei |
| 363-374/a | Domcustodie |
| 374/5a-399 | Domkapitel Oblai |
| 399/400-408 | St.-Erhard-Spital |
| 409-457/1 | Geistliche Benefizien |
| Urbare von Klöstern: | |
| 458f-458s | Urbare der Abtei Nonnberg |
| 458aa-458mm | Urbare der Abtei St. Peter |
| 458-486 | Urbare des Hochstiftes Chiemsee |
| 487-515a | Urbare der Propstei Berchtesgaden |
| 516-525 | Urbare der Propstei St. Zeno |
| Urbare anderer geistlicher Grundherrschaften: | |
| 526-535 | Klöster |
| 536-558p | Kirchen |
| 558q-558 mmmm | Bruderschaften |
| Urbare von weltlichen Grundherrschaften: | |
| 558 ½ -623 | Grundbuch-Vorläufer, Hypotheken-, Schuld- und Steuerbücher des 17.- 19. Jahrhunderts aus verschiedenen Pfleggerichten und von verschiedenen Grundherrschaften |
| 801-875 | Abersee, Abtenau, Anif, Berndorf, Bischofshofen, Eching, Fager, Fischhorn, Friedburg, Gastein, Glanegg, Goldegg, Goldenstein, Golling, Grödig, Großarl, Gutrat, Hallein, Koppl, Lofer, Mattighofen, Mattsee, Mittersill, Mondsee, Neuhaus, Neumarkt, Niederalm, Nußdorf, Obertrum, Olching, Radstadt, Rauris, Saalfelden, St. Jakob a. Th., St. Johann, St. Veit, Salzburg, Schleedorf, Seeburg, Seekirchen, Staufenegg, Taxenbach, Thalgau, Viehhausen, Weißenbach, Werfen, Zell am See |
| Grundbuch-Vorläufer aus den Bezirksgerichten: | |
| 876-916 | Bezirksgericht Gastein |
| 917-935/c | Bezirksgericht Taxenbach |
| 936-956 | Bezirksgericht Thalgau |
| 956 ½ -980 | Bezirksgericht Abtenau |
| 981-1011/b | Bezirksgericht Neumarkt |
| 1012-1046 | Bezirksgericht Mittersill |
| 1047-1078 | Amtsgericht Zell am See |
| 1079-1100 ½ | Amtsgericht Werfen |
| 1101-1132 | Amtsgericht St. Michael im Lungau |
| 1133-1202 | Amtsgericht Tamsweg |
| 1203-1213 | Bezirksgericht Golling |
| 1214-1229 | Bezirksgericht Hallein |
| 1230-1236/a | Bezirksgericht St. Gilgen |
| 1237-1261 | Bezirksgericht St. Johann im Pongau |
| 1262-1284/a | Bezirksgericht Oberndorf |
| 1285-1307/a | Bezirksgericht Lofer |
| 1308-1360 | Bezirksgericht Saalfelden |
| 1361-1387 | Bezirksgericht Radstadt |
| 1388-1489 | Bezirksgericht Salzburg |
| 1490-1491 | Adelige Hypothekenbücher |
| 1492-1505 | Hypothekenbücher der Stadt Salzburg |
| 1506-1509 | Hypothekenbücher-Supplemente |
| 1510-1513 | Indizes zu den Grundbüchern |
| 1514-1519 | Nachträge, u. a. Gewerbekataster |
Findbuch 11-01
Beim Erwerb eines Gutes durch Kauf, Tausch, Erbschaft oder auf welche Weise auch immer war an die Grundherrschaft eine besondere Abgabe, die sogenannte Anlait, zu entrichten. In der Neuzeit wurde sie in der Höhe von fünf Prozent des geschätzten Wertes des Gutes erhoben. Die Verzeichnisse dieser Anlaitzahlungen nennt man in Salzburg Anlaitlibelle (Libell = kleines Buch). Die ältesten erzbischöflichen Anlaitlibelle entstanden – unterschiedlich nach den einzelnen Urbarverwaltungen – um die Mitte des 16. Jahrhunderts. Lückenlos setzt die Reihe der Anlaitlibelle jedoch erst nach den Reformen Wolf Dietrichs ein. Bei den Pfleggerichten wurden am Ende jedes Rechnungsjahres die Veränderungen innerhalb der erzbischöflichen Grundherrschaft in den Notelbüchern erhoben und in Anlait-Rechnungen zusammengefasst. Dabei wurde für jedes Item auch die vorhergehende Veränderung (= nächste Änderung) ausgewiesen. Analog zu ihrem Entstehen bei den Pfleggerichten sind die Anlaitlibelle nach den Gerichten in alphabetischer Reihenfolge aufgestellt. Die Anlaitlibelle mehrerer Jahre sind dabei zu jeweils einem Band zusammengebunden. Durch diese übersichtliche Gliederung entfällt die Notwendigkeit der Anlage eines eigenen Repertoriums.
Mit den Anlaitlibellen gemeinsam angelegt und aufgestellt sowie mit ihnen durch Querverweise verbunden sind die Weihsteuerlisten. Jedem Erzbischof stand das Recht zu, bei seinem Regierungsantritt (Weihe) die Güter seiner Grundherrschaft mit einer Abgabe (Weihsteuer) zu belasten. Ihre Höhe war mit einem Drittel der Anlait festgelegt. Erhalten sind pro Gericht im Regelfall neun Weihsteuerlisten, vom Regierungsantritt Erzbischof Guidobald Thuns 1654 bis zu Erzbischof Hieronymus Colloredo 1772.
Unter einem Kataster versteht man die Aufschreibung aller Steuerpflichtigen und ihres Besitzes in einem bestimmten Bezirk zum Zweck einer gerechten Verteilung der Steuerlast. Das Salzburger Landesarchiv verwahrt die Bände des Hieronymus-Katasters sowie die Beschreibungen und Mappen des Franciszäischen Katasters. Beide dienen der Regulierung des Steuerwesens und stehen damit außerhalb des Wirkungsbereiches der Urbarverwaltung.
52 Konzept-Bände, 117 Reinschrift-Bände, davon 85 nach Pfleggerichten, um 1780
Der Hieronymus-Kataster trägt seinen Namen nach Erzbischof Hieronymus Colloredo (1772 bis 1803), auf dessen Anordnung hin das Werk in den Jahren um 1780 entstand. Er gliedert sich nach den Pfleggerichten und ihren Unterabteilungen. Ohne
Ansehen der Grundherrschaften erfasst er für das gesamte Erzstift alle Realitäten und bestimmte Gewerbekonzessionen (Handlungsrechte, Schankrechte, Bräugerechtsame etc.), geteilt in Personal- und Realgewerbe.
Findbuch 11-02
Mit Entschluss vom 23. Dezember 1817 verfügte Kaiser Franz I. die Anlage eines exakten Steuerkatasters, der nach ihm Franciszäischer Kataster benannt wurde. Auf der Grundlage einer umfassenden Landestriangulierung erfolgte mit dem Stichjahr 1830 die erste maßstabgetreue Aufmessung des Landes Salzburg. Sie ist umso wertvoller, als sie den Zustand des Landes noch vor den Eingriffen der Industrialisierung und der umfassenden Verkehrserschließung wiedergibt. Als administrative Neuerung brachte das Vermessungswerk die Errichtung der Katastralgemeinde. Da ihre Grenzziehung den unveränderlichen geographischen Gegebenheiten folgte, besteht ein gewisser Zusammenhang zu den früheren Unterabteilungen der erzbischöflichen Pfleggerichte.
Der Maßstab des Katasters beträgt 1 : 2.880, für Stadtgebiete existieren gelegentlich Vergrößerungen im Maßstab von 1 : 1.440. Zu jeder Katastralgemeinde liegt neben der Mappe ein Grundparzellenprotokoll, ein Bauparzellenprotokoll, ein alphabetisches Verzeichnis der Grundbesitzer und eine Grenzbeschreibung, ein Schätzungsoperat und ein Berechnungsprotokoll vor. Der Kataster diente der Steuererhebung. Darauf ist Bedacht zu nehmen, wenn man ihm heute Auskünfte über topographische Details abverlangt. So stand es dem aufnehmenden Geometer frei, zum Beispiel auf einem Marktplatz den Brunnen einzutragen, dessen Existenz und Lage für die Steuererhebung gegenstandlos war. Scheint er in der Mappe nicht auf, so bedeutet das keineswegs sein Fehlen im frühen 19. Jahrhundert. Das gleiche gilt für die Flur- und Vulgo-Namen. Hier ist auch das Verständigungsproblem zwischen der Landbevölkerung und den Geometern zu berücksichtigen, die zumeist aus den nicht-deutschsprachigen Ländern der Monarchie stammten. Einzelne Irrtümer, wie etwa die Einstufung von Rauris und Goldegg als Marktorte, verdienen sogar Beachtung. Diese einschränkenden Bemerkungen sollen jedoch lediglich einem zielführenden Umgang mit dem Franciszäischen Kataster dienen. Sein unbestreitbarer Wert für die landeskundliche Forschung im weitesten Sinn wie für die Hofforschung wird dadurch in keiner Weise gemindert.
Findbuch 11-21
Das erzbischöfliche Lehenwesen wurde zum Teil in der Kanzlei (Ritterlehen), zum Teil in der Hofmeisterei (Beutellehen) geführt. Unter Ritterlehen sind Lehengüter zu verstehen, die an Edelleute gegen Verpflichtung zu Gefolgschaftsdiensten verlehnt waren, unter Beutellehen solche, die Nicht-Adelige gegen eine jährliche Rendite an den Lehensherrn (Erzbischof) innehatten. Sie unterschieden sich in der Neuzeit nur vom Rechtsstandpunkt aus von Urbargütern. Je nach Lehensempfänger konnte der Charakter eines Lehens und damit seine Zuständigkeit zu Kanzlei oder Hofmeisterei wechseln. Die Grundherrschaft der Hofmeisterei beinhaltete ein Sondergut der erzbischöflichen Grundherrschaft, das nie disloziert durch Urbarpröpste, sondern immer zentral durch den Hofmeister verwaltet wurde. Nach der Trennung der allgemeinen Urbarverwaltung von der Hofmeisterei 1588 blieben diese Güter dem Hofmeister (= Magister curiae, daher: Magistratsurbare etc.) zur Bestreitung der Hofhaltung. Ihm unterstand auch die Verwaltung von Teilen des älteren engeren erzbischöflichen Kammergutes (Kammer-Amanschaft).
| 1-74 | Lehenbücher und Lehenprotokolle, Lehenrelationen etc. der Erzbischöfe Pilgrim von Puchheim bis Hieronymus, 1365-1802 |
| 75-321 | Beutellehenbeschreibungen, Lehenreichverzeichnisse 1557 bis 1646, Siegelgeldrechnungen 1599-1790, Hofmeistereirechnungen 1586-1790, ausgefertigte Investitursbriefe 1619-1727, Beutellehenbriefkopien 1614-1758, Beutellehenprotokolle 1550-1786, Beutellehennotelbücher 1684-1779 |
| 322-353 | Hofburgrecht, Magistratsurbar und Kammer-Amanschaft: Beschreibungen, Rechnungen 1646-1790, Weihsteuerrechnungen 1654-1772 |
| 354-384 | Magistratsurbar: Stiftregister 1652-1781, Briefkopien 1640-1742 |
| 385-403 | Hofburgrecht: Anlaitlibelle 1552-1786, Briefkopien 1669-1758 |
| 404-427 | Kammer-Amanschaft: Beschreibungen, Anlaitlibelle 1668-1690, Urbarprotokolle 1652-1786, Briefkopien 1652-1759 |
| 428-499 | Beutellehen überhaupt: nach Pfleggerichten geordnet, hauptsächlich Beschreibungen von ca. 1650, die wie ein Urbar manchmal auch bis 1790 fortgeführt wurden, Protokolle 1655-1782 und Briefkopien 1655-1744 der Lehen-Amanschaft (= dezentralisierte Lehenverwaltung) Mühldorf |
| 500-503 | Miscellanea: Urbarbeschreibung der zur Hofmeisterei gehörigen Fischergüter und Seegen am Abersee 1646, Waldlehenbücher 1554 und 1660, Lehenprotokoll der Erbausfergen 1553-1718 |
| 504-511 | Neuere Lehenkataster 1821-1859 |
| 512-524 | Nachträge zu 428-499 |
Findbuch 11-04
| Faszikel 1-42 | Allgemeine Lehen-Akten |
| Faszikel 43-210 ½ und 236 | Besondere Lehen-Akten nach Familien der Lehenempfänger |
| Faszikel 211-235 | Fürstlich Chiemseeischer Lehenhof (211-213 ½ Lehenbücher, 214-235 Lehenakten) |
Findbuch 11-04
Das Geheime Archiv ist eine Sammlung von Akten (Urkunden) und Büchern, die unter der bayerischen Regierung als Ersatz für das nach Wien gebrachte Geheime Archiv aus den Resten des domkapitlischen und chiemseeischen Archivs, der Geheimen Hofkanzlei sowie aus den Registraturen des Hofrates, der Hofkammer und dem Archiv des St.-Ruperti-Ritterordens gebildet und in der Folgezeit durch einzelne sich einfügende Stücke vermehrt wurde. 1910 wurde es neu geordnet und verzeichnet.
Findbuch 11-06/01 und 11-06/0
Aus dem „Rat“, der als Consilium geistlicher und weltlicher Würdenträger den Erzbischof schon während des Mittelalters umgab, entstanden im 16. Jahrhundert der Hofrat und der Hofkammerrat. Der Hofrat war die oberste Gerichts- und Polizeistelle des Erzstifts. Darüber hinaus reichten seine Agenden in den politischen Bereich hinsichtlich der Wahrung der landesfürstlichen Rechte, besonders in Bezug auf Jurisdiktion und Landesgrenzen. Seine umfangreiche Registratur wurde zwischen 1803 und 1808 in politische und jurisdiktionelle Betreffe geteilt. Erstere haben sich großteils erhalten, letztere wurden dem Hofgericht übergeben und 1851 weitestgehend skartiert (Rest: Hofrat-Criminalia). Den wertvollsten Teil der Hofrat-Registratur bilden die Serien der Catenichl, Protokolle und Relationen. Unter Catenichl versteht man die Stück für Stück wie die Glieder einer Kette (catena) aneinandergereihten und zu Bänden gebundenen Schriftstücke zu den Geschäftsfällen des Hofrates. Es sind eigentlich Kanzleibücher, deren Inhalt wechselt. Zum Teil sind es Register, da sie Konzepte der ausgegebenen Schriftstücke verschiedener Art enthalten, zum Teil aber dienen sie zur Aufbewahrung verschiedener Originalstücke, wie Mandate, Dekrete, Verträge etc. Während des 16. Jahrhunderts gliederte man sie vorübergehend nach Sachbetreffen. Bei den Relationen handelt es sich um Konzepte der Referenten für ihren Vortrag vor dem Hofrat. Die Protokolle berichten über die Beschlüsse in den Sitzungen.
Findbuch 11-16/01
Taidinge und Taidingsabschriften aus den Gerichten, Gerichtsteilen, Grundherrschaften etc.: Abtenau, Adelstetten, Aigelsbrunn, Altenthann, Anthering, Bischofshofen, Grundherrschaft Chiemsee, Grundherrschaft Domkapitel, Grundherrschaft Domdechantei, Grundherrschaft Dompropstei, Dürrnberg, Grundherrschaft Erzstift Salzburg (Hofurbar), Fischhorn, Gastein, Gasthof, Glan, Glanegg, Goldegg, Golling, Großarl, Hallein (Grieser Rotte), Haunsperg, Höchfeld, Grundherrschaft Högelwörth, Hopfgarten, Hüttenberg, Hüttenstein, St. Johann, Kuchl, Langegg, Laufen, Lebenau, Lengberg, Liechtenthann, Lofer, Lungau, Mattsee, Mauterndorf, St. Michael, Grundherrschaft Michaelbeuern, Mittersill, Mondsee, Mühldorf, Neuhaus, Neumarkt, Grundherrschaft Nonnberg, Oberwölbling, Pongau, Radstadt, Raschenberg, Rauris, Saalfelden, Saaldorf, Salzburg (Stadtrecht), Sausal, Staufenegg, Straßwalchen, Tamsweg, Taxenbach, Thurn, Unterwölbling, Wagrain, Werfen, Wartenfels, Wildenegg, Windisch-Matrai, Zell im Pinzgau, Zell am Ziller, Zellhof, Zoll/Saal und Taggenbrunn; Generale
Findbuch 11-16/03
Findbuch 11-16/02
Findbuch 11-18
Findbuch 21-11/01
Findbuch 11-08
Durch die gesonderte Behandlung der cameralen Angelegenheiten entstand während des 16. Jahrhunderts aus dem Rat der Hofkammerrat. Mit der Unterstellung der erzbischöflichen Urbarverwaltung aufgrund der Hofkammerordnung Erzbischof Wolf Dietrichs 1588 avancierte die Hofkammer zur zentralen Finanz- und in weiterer Folge zur zentralen Verwaltungsbehörde des Erzstiftes. Ihre Registratur bildet, wie schon im erzstiftischen Archiv so auch im Salzburger Landesarchiv, den umfangreichsten geschlossenen Archivkörper unter den historischen Beständen. Ihre Ordnung nach Gericht oder Betreff, nach Jahr und einem Registratur-Buchstaben wurde zu Anfang des 18. Jahrhunderts begonnen. Die Faszikel erhielten die noch vorhandenen Presseln, die eine kurze Inhaltsangabe aufweisen. Auf dieser Vorarbeit entstand 1798 bis 1807 die Reihe der Hofkammer-Repertorien. Da bei Angriffen auf die Hofkammer-Registratur stets die Gefahr drohte, Beweismittel für camerale und damit seit dem 19.Jahrhundert aerarische Rechtstitel zu vernichten, blieb sie weitgehend von Skartierungen verschont.
(zum Prinzipiellen der einzelnen Serien zum Vergleich oben unter „Hofrat“)
Personalbeschreibungen der Hofkammer-Beamten
Auf der untersten Ebene agierten die Pfleggerichte als ausführende Organe der Hofkammer (1. Instanz). Die dort entstandenen Hofkammerakten werden, getrennt nach Behörden- und Parteieingaben, bei den jeweiligen Pfleggerichten aufbewahrt. Als Oberbehörde für diese Agenden fungierte die Hofkammer (2. Instanz). Auch ihre Aktenbestände sind etwa zur Hälfte nach Pfleggerichten geordnet. Bestände mit Bezugnahme auf die 1816 bei Bayern verbliebenen Landesteile (Rupertiwinkel und Berchtesgaden) wurden ganz überwiegend nach München verbracht. Die Original-Repertorien dazu sind in Salzburg vorhanden. Die Hofkammerakten der heute in Nordtirol liegenden Gerichte (Itter-Hopfgarten, Kropfsberg und Fügen) verwahrt, soweit vorhanden, das Tiroler Landesarchiv in Innsbruck. Die Bestände der in Osttirol gelegenen ehemaligen salzburgischen Herrschaften Windisch-Matrei und Lengberg befinden sich im Salzburger Landesarchiv (SLA).
Generaleinnehmer- und Hofzahlamt (122 Kartons), 1544 bis 1807
Generale (108 Kartons), 1527-1807
Hofbauamt (48 Kartons), 1557-1807:
Causa Domini (71 Kartons), 1481-1807
Consistorium (17 Kartons), 1509-1807
Futter- und Gestütmeisterei (23 Kartons), 1575-1807
Haupthandlung (44 Kartons), 1543-1807
Fischmeisterei (9 Kartons), 1767-1807
Hofmeisterei (20 Kartons), 1518-1793
Hofkammer (Hofkammer-Hofkammer) (43 Kartons), 1511-1807
Hofgericht oder Hofrat (16 Kartons), 1511-1807
Regierung (6 Kartons), 1803-1807
Hofkriegsrat (10 Kartons), 1524-1800
Hofkastenamt (72 Kartons), 1540-1807
Jägermeisterei (51 Kartons), 1561-1807
Waldmeisterei (56 Kartons), 1540-1807
Küchen- und Kellermeisterei (23 Kartons), 1522-1800
Landschaft (14 Kartons), 1570-1807:
Münzwesen (15 Kartons), 1520-1806
Juramente und Bestallungen (20 Kartons), 1640-1803:
Findbuch 11-19/01 bis 11-19/72
Buchförmige Archivalien (168 Bände), 1757 bis 1811: mehrere Serien von Rechnungsbüchern des erzstiftischen Staatshaushaltes.
Buchförmige Archivalien (44 Bände), 1640 bis 1811: Amtsrechnungen, Holzwesen, Hof-Futtermeisterei, Hofgestüte, Hofmaierschaften, Hofzehrgaden
Findbuch 21-11/01
Buchförmige Archivalien (5 Bände), 1688 bis 1797: Amtsrechnungen, Maut Lofer, Hofpostamt
Findbuch 21-11/01
Buchförmige Archivalien (46 Bände), 1730 bis 1811: Rechnungen der Bräuämter Kaltenhausen, Henndorf, Lofer
Findbuch 21-11/01
Trotz des althergebrachten Titels beinhaltet der Bestand ganz überwiegend (die Akten ausschließlich) Betreffe des Erzbergbaus (Bergwesen). Sie reichen über die Zeit des Erzstiftes hinaus bis in die Periode der bayerischen Herrschaft.
(Zum Zweck einer besseren Übersichtlichkeit werden bei diesem Bestand die Karton-Nummern angegeben.)
Findbuch 11-20/01 bis 11-20/23
Aus der Registratur des Hofkriegsrates als dem jüngsten Dikasterium (Zentralbehörde) des Erzstiftes haben sich nur geringe Reste erhalten. Das meiste wurde 1812/1816 vernichtet.
Findbuch 21-04
Findbuch 21-01/01 bis 21-01/04
Findbuch 21-11/01 und 21-02
Findbuch 21-05
Es handelt sich größtenteils um Hofratsakten, die Kirchen, Stiftungen, Schulwesen und anderes mehr betreffen. Sie wurden mit eigentlichen Konsistorialakten, die hauptsächlich Geldsachen beinhalten und daher nicht an das Konsistorialarchiv abgegeben worden sind, vereinigt.
Vermögen der Milden Orte, Rechnungslegung, Anlegung von Kirchengeldern in der Wiener Bank, Darlehen, Dekanalkassen, Dezimation und Besteuerung des Kirchenvermögens, Kirchenbauten und Vikariatserrichtungen und Beschaffung der Mittel hiezu, Stolgebühren, Pfarrgrenzen und Umpfarrung, Inventuren nach Priestern, unbefugte Trauungen, Abstellung von Irrlehren, kirchlichen Missbräuchen, Tänzen, Wetterschießen etc., Universität und Zensur über die Thesen, Trivial- und Militärschulen, neue Lehrmethode und Anstellung der Schullehrer
Findbuch 21-07
Verwaltung der salzburgischen auswärtigen Herrschaften in Kärnten, Steiermark und Niederösterreich.
Findbuch 11-10
Der Bestand Geheime Hofkanzlei wurde 1909/1910 aus einem Teile der sogenannten Wiener Akten (Rückstellung aus Wien 1827/1828) nach der alten vom Archivar Knechtl 1803 bis 1806 vorgenommenen Signierung rekonstruiert. Die Akten bilden eine Hauptquelle für die letzten Jahre des Erzstiftes und die Übergangszeit zum Kurfürstentum.
Findbuch 11-10
Das Dirigierende Staatsministerium war die oberste Zentralstelle während der Zeit des Kurfürstentums (1803 bis 1805). Trotzdem sind die Akten wenig ergiebig.
Auswärtige Angelegenheiten, allgemeine Staatsaufsicht, speziell Schul- und Erziehungswesen, Zensur und Militärwesen
Findbuch 11-09
Archivalien der kurfürstlich-salzburgischen (1803 bis 1805) und der k. k. österreichischen Regierung (1806 bis 1809). Darunter befinden sich auch Hofratsakten des 18. Jahrhunderts politischen Inhalts, die nach Auflösung des Hofrates 1803 der Regierung als neu aufgestellter politischer Verwaltungsbehörde überwiesen wurden.
Protokolle samt Indizes
Findbuch 11-11
Akten (20 Kartons), 1800 bis 1806: Revisionsverfahren
Findbuch 11-17/01 bis 11-17/03