Natur in der Gemeinde

Für mehr Artenvielfalt auf Gemeindeflächen

Wenn Ihre Gemeinde Teil des Netzwerks „Natur in der Gemeinde“ wird, begleiten wir sie drei Jahre lang kostenlos auf dem Weg zu mehr Artenvielfalt. Gleichzeitig sollen die Bemühungen der Gemeinde und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Wichtigkeit der Biodiversität erhöhen.

Lamprechtshausen Mattsee Berndorf Neumarkt am Wallersee Henndorf am Wallersee Fuschl am See Göming Obertrum Anthering Bergheim Wals-Siezenheim Elsbethen Koppl Ebenau Oberalm Sankt Koloman Weißbach bei Lofer Saalfelden Werfen Sankt Johann im Pongau Taxenbach Bruck an der Großglocknerstraße Kaprun Großarl Bad Hofgastein Mariapfarr Sankt Andrä im Lungau

​Damit es auch auf bunten Wiesen und Grünflächen in Ihrer Gemeinde wieder mehr kriecht, krabbelt, summt und brummt! Und ganz nebenbei sparen sich Gemeinden durch eine naturnahe Bewirtschaftung ihrer Flächen Geld und Arbeit. Übrigens: Jährlich können fünf Salzburger Gemeinden aus dem ländlichen Raum dem Netzwerk beitreten.

  
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Jede Gemeinde besitzt Flächen, die sich in ein wahres Blühparadies, in ein „wildes“ Eck oder in einen Heckenlebensraum umgestalten lassen. Alles, was es dazu braucht, ist ein wenig fachliches Wissen, ein guter Plan und die Kommunikation mit der Bevölkerung. Gelingt das, sind Gemeinden Vorbilder und Multiplikatoren im Bereich Biodiversität und erhöhen so neben der Artenvielfalt auch das Naturbewusstsein in der Bevölkerung.
  
Eine naturnahe Pflege des öffentlichen Grünraums bedeutet: Mit naturnahen und umweltgerechten Mitteln arbeiten und die Flächen mit Blick in die Zukunft gestalten und pflegen. Im Vergleich zur konventionellen Grünraumpflege (häufige Mahd, Wechselflor, Ansaat von einjährigen Pflanzen) benötigt ein naturnah bewirtschafteter Grünraum in der Regel weniger Pflege. Das spart Kosten: Gemeinden berichten von 70 bis 80 Prozent Ersparnis nach wenigen Jahren.
  
Mindestkriterien für Gemeinden im Netzwerk „Natur in der Gemeinde“
 
Verzicht auf ...
  • chemisch-synthetische Pestizide
  • chemisch-synthetischen Dünger
  • Torferde
Erlaubt sind Pflanzenschutzmittel, die der EU-Bio-Verordnung oder den Kriterien des Gütesiegels „Natur im Garten“ entsprechen
 
Stattdessen ...
  • regionale Pflanzen 
  • Saatgut, Wildstauden und Gehölze
Außerdem soll durch eine fachlich angepasste Folgepflege der Erfolg der Maßnahmen sichergestellt werden.
  
  • Beschluss der Gemeindevertretung mit einem Bekenntnis zu den vier Mindestkriterien
  • Bereitstellung von Material (mit Ausnahme der regionalen Pflanzen)
  • langfristige Bereitstellung von öffentlichen Flächen, Arbeitsleistungen und Maschineneinsatz (Bauhofleistungen)
  
  • dreijährige, kostenfreie Begleitung zur Förderung von Biodiversität
  • blühende und insektenfreundliche öffentliche Grünräume
  • langfristig Ersparnis von Kosten und Zeit bei der Gestaltung und Pflege von Grün
  • Bekenntnis zum biologischen Pflanzenschutz
  • Fortbildungen für Bauhof
  • Erhöhung des Bewusstseins für naturnahe Grünpflege in der Bevölkerung