Ombudsstelle für Beschwerden

über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen

Mit den Bestimmungen in § 4c und § 15c Abs 2 des Salzburger Teilhabegesetz (LGBl. Nr. 93/1981 idF LGBl. Nr. 64/2019) wird die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt.

Zweck dieser „Web-Accessibility-Richtlinie" (kurz WA-Richtlinie) ist es, die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu den Barrierefreiheitsanforderungen für die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vorzunehmen, damit diese Websites und mobilen Anwendungen für die Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich gestaltet werden.

Als Ombudsstelle für Beschwerden über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist die Anlaufstelle beim Referat 3/05 zuständig. Zu den öffentlichen Stellen gehören:

  • Das Land Salzburg
  • Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Selbstverwaltungskörper des Landes wie bspw. die Salzburger Landwirtschaftskammer oder die Salzburger Landarbeiterkammer
  • Landesgesetzlich eingerichtete juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie bspw. Stiftungen, Fonds und Anstalten sowie Tourismusverbände


Für die Webseiten von privaten Anbietern gibt es keine Zuständigkeit.

In Leichter Sprache

Es gibt eine Ombudstelle im Land Salzburg.
Diese Stelle in der Sozial-Abteilung heißt "Focal Point".
Diese Stelle sorgt dafür, dass Beschwerden über den barrierefreien Zugang
zu Webseiten und mobilen Anwendungen (zB Apps) öffentlicher Stellen
gemäß § 4c Abs 1 des Salzburger Teilhabegesetz.
behandelt werden.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
das Land Salzburg, die Gemeinden, die Gemeindeverbände.
Für Beschwerden über Webseiten und mobilen Anwendungen von Privaten
oder Firmen ist die Ombudsstelle nicht verantwortlich.
Die Ombudsstelle kann Informationen zur Verfügung stellen.
Die Ombudsstelle leitet die Beschwerden an das Landesmedienzentrums Landes weiter.
Diese Stelle überprüft die Barriere und versucht diese zu beheben.
Die Ombudsstelle gibt die Person, die die Beschwerde eingebracht hat, eine Rückmeldung. 


Falls Sie eine Beschwerde bzw Anfrage haben, gehen Sie folgendermaßen vor:

1. Kontaktieren Sie die Ombudsstelle per mail oder telefonisch:
    barrierefrei@salzburg.gv.at, +43 662 8042 - 3676

2. Beschreiben Sie möglichst konkret Ihr Anliegen:

    • Angabe zur Website
      Name der Website, die betroffene Stelle auf der Website (wenn möglich mit angeführten Link) und wenn möglich, das Datum der Veröffentlichung
    • Genaue Beschreibung der Barriere
      Zum Beispiel: Farben werden nicht erkannt, Text ist nicht hörbar, Eingabefelder sind nicht beschriftet
    • Angabe Ihrer Kontaktdaten


3. Die Ombudsstelle prüft Ihr Anliegen vorab und leitet es an das Landesmedienzentrum weiter. 
    Das Landesmedienzentrum führt eine genaue Überprüfung durch. Es wird versucht die Barriere
    zu beheben. 

4. Die Ombudsstelle nimmt im Anschluss mit Ihnen Kontakt auf und informiert Sie über den
    aktuellen Stand zu Ihrer Beschwerde.