Patientenrechte

Wahrung durch die Salzburger Patientenvertretung

Die wesentlichen Patientenrechte sind in der Patientencharta zusammengefasst. Weitere Patientenrechte finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen, wie zum Beispiel dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz oder dem Ärztegesetz.

Recht auf Behandlung und Pflege

  • müssen allen Patientinnen und Patienten gleich zur Verfügung stehen
  • Sicherstellung der notärztlichen Versorgung und Versorgung mit Medikamenten und Medizinprodukten
  • Behandlung, Diagnostik und Pflege müssen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und anerkannten Methoden erfolgen (umfasst auch eine bestmögliche Schmerztherapie)


Recht auf Selbstbestimmung und Information

  • medizinische Behandlung nur mit Zustimmung
  • umfassende Aufklärung durch einen Facharzt im Vorhinein unter anderem über mögliche Diagnose- und Behandlungsarten, Risiken und Folgen sowie voraussichtlich entstehenden Kosten
  • im Vorhinein Errichtung einer Patientenverfügung für den Fall, dass Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist
  • Einsicht in Krankengeschichte und Abschrift oder Kopie des Krankenaktes auf eigene Kosten


Recht auf Achtung der Würde und Integrität

  • bestmögliche Wahrung der Intim- und Privatsphäre
  • seelsorgerische Betreuung und psychologische Unterstützung
  • Kontakte und Besuche
  • kindgerechte Ausstattung der Krankenzimmer
  • Sterben in Würde