Die Interessen von Unternehmern (Hersteller, Händler, Inverkehrbringer etc.) und Verbrauchern
sind unterschiedlich.
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch enthält allgemeine Regeln über Vertragsrecht, Gewährleistung und Schadenersatz.
Standards und Normen bestimmen häufig über Beschaffenheit und Eigenschaften von Produkten.
Das Handelsrecht beschreibt den rechtlichen Rahmen für Handwerk, Gewerbe, Handel und Unternehmen und deren rechtliche Beziehungen untereinander.
Marktüberwachung sind die von Marktüberwachungsbehörden durchgeführten Tätigkeiten und getroffenen Maßnahmen.
Der Konsumenten- und Verbraucherschutz wurde vom Gesetzgeber teils im Privatrecht und teils im öffentlichen Recht verankert.
Der privat-rechtliche Konsumentenschutz wird von Interessensvertretungen wahrgenommen
Der öffentlich-rechtliche Verbraucherschutz wird von Behörden wahrgenommen
Der Verbraucherschutz beim Land Salzburg ist eine Anlaufstelle für hoheitlich wahrzunehmende Aufgaben
Für Verbraucherschutz auf Bundesebene sind zuständig