Inhalt
Aufgaben
- die gesellschaftspolitischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen Interessen sowie die digitale Herausforderung der Seniorinnen und Senioren wahrzunehmen;
- altersspezifische Wünsche und Vorstellungen zu thematisieren;
- an der Beseitigung von Mängeln mitzuwirken und Vorschläge zu erarbeiten;
- die Landesregierung und den Landtag in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen, die ältere Menschen betreffen, zu beraten.
Der Landes-SeniorInnenbeirat dient auch der Förderung der Partnerschaft zwischen den SeniorInnenorganisationen, der Koordination ihrer Tätigkeiten und dem Erfahrungsaustausch.
Mitglieder
Stimmberechtigte Mitglieder im Landes-SeniorInnenbeirat sind laut Statut Vertreterinnen und Vertreter der SeniorInnenorganisationen im Bundesland. Zu den Sitzungen des Landes-SeniorInnenbeirats werden auch das zuständige Mitglied der Landesregierung sowie die Seniorensprecherinnen und Seniorensprecher der im Landtag vertretenen politischen Parteien eingeladen.