Die Förderrichtlinien für Energieförderungen 2025, konkret betreffen diese Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sowie erneuerbare Zentralheizungen, sind mit 31.12.2025 ausgelaufen. Seit 01.01.2026 sind neue Förderrichtlinien in Kraft.
Hintergrund ist die erforderliche Neuausrichtung der Förderstrategie des Landes Salzburg, welche darauf abzielt, auch künftig ausreichend finanzielle Mittel für die Unterstützung klimarelevanter Maßnahmen einsetzen zu können. Bei künftigen Förderprogrammen sollen, im Hinblick auf die Klimaziele des Landes Salzburg, höhere Effizienz sowie die Einsparung von Treibhausgasemissionen noch mehr im Mittelpunkt stehen.
Mit 31.12.2025 wurde die Förderung für Photovoltaikanlagen sowie Stromspeicher beendet.
Ab 01.01.2026 ist keine Beantragung von Förderungen für Photovoltaikanlagen oder Speicher mehr möglich.
Die Förderung für erneuerbare Heizsysteme bleibt mit reduzierten und vereinheitlichten Förderbeträgen auch 2026 bestehen:
Bei thermischen Solaranlagen kommt es zu keinen Änderungen.
Die bestehenden Förderbedingungen bleiben weiterhin aufrecht.
Neues Registrierungssystem ab 2026: Es ist geplant, ein Registrierungssystem für künftige Förderungen einzuführen.
Der Vorteil: Mit einer Registrierung vor Projektumsetzung werden die finanziellen Mittel für den jeweiligen Förderwerber für 9 Monate reserviert.
Dieses System soll mehr Planungssicherheit ermöglichen und die Abwicklung für Förderwerber und Fachbetriebe vereinfachen.
Sämtliche Informationen zu den aktuell gültigen Richtlinien des Referates 4/04 Energiewirtschaft und -beratung finden Sie laufend aktualisiert unter: