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Neue Förderrichtlinien für Energieförderungen ab 01.01.2026

Die derzeit gültigen Förderrichtlinien für Energieförderungen, konkret betreffen diese Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sowie erneuerbare Zentralheizungen, laufen mit 31.12.2025 aus. Ab 01.01.2026 treten sodann neue Förderrichtlinien in Kraft. 

Hintergrund ist die erforderliche Neuausrichtung der Förderstrategie des Landes Salzburg, welche darauf abzielt, auch künftig ausreichend finanzielle Mittel für die Unterstützung klimarelevanter Maßnahmen einsetzen zu können. Bei künftigen Förderprogrammen sollen, im Hinblick auf die Klimaziele des Landes Salzburg, höhere Effizienz sowie die Einsparung von Treibhausgasemissionen noch mehr im Mittelpunkt stehen.

Die bestehenden Förderangebote stehen somit noch bis Jahresende 2025 in gewohnter Form zur Verfügung. Sie haben daher jetzt noch die Möglichkeit, geplante Projekte weiterhin aktiv umzusetzen bzw. die dafür bestehenden Fördermöglichkeiten bis dahin zu nutzen. Die Projekte müssen spätestens bis zum 31.12.2025 vollständig abgeschlossen, abgerechnet, bezahlt und beantragt werden.

Überblick Energieförderungen 2026

Photovoltaikanlagen und Stromspeicher:

Mit 31.12.2025 endet die Förderung für Photovoltaikanlagen sowie Stromspeicher.
Ab 01.01.2026 ist keine Beantragung von Förderungen für Photovoltaikanlagen oder Speicher mehr möglich.

Erneuerbare Zentralheizungen

Die Förderung für erneuerbare Heizsysteme bleibt auch 2026 bestehen, jedoch mit reduzierten und vereinheitlichten Förderbeträgen:

  • Für den Einbau einer erneuerbaren Zentralheizung wird seitens des Landes ein einheitlicher maximaler Förderbetrag von € 3.000,00 gewährt.
  • Bei Inanspruchnahme der Bundesförderung im Rahmen der „Sanierungsoffensive 2026 - Kesseltausch“ bzw. der Aktion „Raus aus Öl und Gas 2023/24“ kann diese weiterhin mit dieser Landesförderung kombiniert werden.
    • Personen, die sich nach dem 01.11.2025 beim Bund für die neue „Sanierungsoffensive 2026 - Kesseltausch“ registrieren, werden im Rahmen der Anschlussförderung des Landes Salzburg unterstützt. Analog zur bisherigen Abwicklung bei „Raus aus Öl und Gas 2023/24“.
    • Für Personen, welche keine Bundesförderung („Raus aus Öl und Gas“) für den Austausch eines fossilen Heizsystems beantragt haben, besteht weiterhin die Möglichkeit, bis zu 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung einen entsprechenden Antrag beim Land Salzburg zu stellen.
       
  • Förderanträge können weiterhin bis zu sechs Monate nach der positiven Beurteilung der Bundesförderstelle (bei einer Anschlussförderung), oder der letzten Rechnung eingereicht werden.
  • Gilt für Anlagen in Gebäuden bis acht Wohnungen.
  • Hinweis: Das Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ ist von diesen Änderungen nicht betroffen.

Thermische Solaranlagen

Bei thermischen Solaranlagen kommt es zu keinen Änderungen.
Die bestehenden Förderbedingungen bleiben weiterhin aufrecht.

Beachten Sie weiters:

Neues Registrierungssystem ab 2026: Es ist geplant, ein Registrierungssystem für künftige Förderungen einzuführen.
Der Vorteil: Mit einer Registrierung vor Projektumsetzung werden die finanziellen Mittel für den jeweiligen Förderwerber für 9 Monate reserviert.
Dieses System soll mehr Planungssicherheit ermöglichen und die Abwicklung für Förderwerber und Fachbetriebe vereinfachen.

Sämtliche Informationen zu den aktuell gültigen Richtlinien des Referates 4/04 Energiewirtschaft und -beratung finden Sie laufend aktualisiert unter:

Energierförderungen