Die derzeit gültigen Förderrichtlinien für Energieförderungen, konkret betreffen diese Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sowie erneuerbare Zentralheizungen, laufen mit 31.12.2025 aus. Ab 01.01.2026 treten sodann neue Förderrichtlinien in Kraft.
Hintergrund ist die erforderliche Neuausrichtung der Förderstrategie des Landes Salzburg, welche darauf abzielt, auch künftig ausreichend finanzielle Mittel für die Unterstützung klimarelevanter Maßnahmen einsetzen zu können. Bei künftigen Förderprogrammen sollen, im Hinblick auf die Klimaziele des Landes Salzburg, höhere Effizienz sowie die Einsparung von Treibhausgasemissionen noch mehr im Mittelpunkt stehen.
Die bestehenden Förderangebote stehen somit noch bis Jahresende 2025 in gewohnter Form zur Verfügung. Sie haben daher jetzt noch die Möglichkeit, geplante Projekte weiterhin aktiv umzusetzen bzw. die dafür bestehenden Fördermöglichkeiten bis dahin zu nutzen. Die Projekte müssen spätestens bis zum 31.12.2025 vollständig abgeschlossen, abgerechnet, bezahlt und beantragt werden.
Mit 31.12.2025 endet die Förderung für Photovoltaikanlagen sowie Stromspeicher.
Ab 01.01.2026 ist keine Beantragung von Förderungen für Photovoltaikanlagen oder Speicher mehr möglich.
Die Förderung für erneuerbare Heizsysteme bleibt auch 2026 bestehen, jedoch mit reduzierten und vereinheitlichten Förderbeträgen:
Bei thermischen Solaranlagen kommt es zu keinen Änderungen.
Die bestehenden Förderbedingungen bleiben weiterhin aufrecht.
Neues Registrierungssystem ab 2026: Es ist geplant, ein Registrierungssystem für künftige Förderungen einzuführen.
Der Vorteil: Mit einer Registrierung vor Projektumsetzung werden die finanziellen Mittel für den jeweiligen Förderwerber für 9 Monate reserviert.
Dieses System soll mehr Planungssicherheit ermöglichen und die Abwicklung für Förderwerber und Fachbetriebe vereinfachen.
Sämtliche Informationen zu den aktuell gültigen Richtlinien des Referates 4/04 Energiewirtschaft und -beratung finden Sie laufend aktualisiert unter: