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Salzburg rollt sicher: Regelkonform unterwegs

Für Elektro-Scooter gelten grundsätzlich die Regeln für Radfahrende. Wo es eigene, strengere Vorschriften für E-Scooter gibt, haben diese Vorrang.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • 0,5-Promille-Grenze
  • Blinker und akustisches Signal (Klingel, Hupe) für alle E-Scooter ist Pflicht
  • Helmpflicht ausgeweitet bis 16 Jahre
  • Eine Bremse ist zwingend erforderlich
  • Mitnahme von weiteren Personen ist verboten
  • Sicherheitsempfehlung: Helm tragen auch für über 16-Jährige!

E-Scooter sind einspurige, elektrisch angetriebene Trittroller ohne Sitz, mit höchstens 600 Watt Leistung, einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und Rädern bis 300 Millimeter Felgendurchmesser.

  • Radwege und Radstreifen müssen benutzt werden, wenn vorhanden, inklusive Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung
  • auf Fahrbahnen, auf denen Radfahren zulässig ist
  • in Fußgängerzonen nur, wenn es behördlich freigegeben ist, und dann nur im Schritttempo
  • in Wohnstraßen und Begegnungszonen ebenfalls nur in fußgängerangepasster Geschwindigkeit

  • generelles Fahrverbot auf Gehsteigen und Gehwegen in Längsrichtung
  • Personen mitnehmen
  • Lasten transportieren, die am Lenker hängen
  • Anhänger ziehen
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt
  • Alkoholgrenze von 0,5 Promille überschreiten oder unter Drogeneinfluss fahren

  • Unter 12-Jährige dürfen im öffentlichen Verkehr nur mit Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person E-Scooter fahren.
  • Mit Radfahrausweis dürfen sie auch alleine fahren.
  • Neu: Unter 16 Jahren besteht Helmpflicht.

  • funktionsfähige Bremse
  • akustisches Signal: Klingel oder Hupe
  • Reflektoren oder Rückstrahlfolien: vorne weiß, hinten rot, seitlich gelb
  • Blinker an den Lenkerenden mit gelbem Licht nach vorne und hinten
  • bei Dunkelheit oder schlechter Sicht: weißes, dauerhaft leuchtendes Frontlicht und rotes Rücklicht

  • wie Fahrräder so abstellen, dass sie standsicher sind und niemanden behindern

E-Moped: Das gilt ab 1. Oktober 2026

Ab 1. Oktober 2026 gelten E‑Mopeds (E‑Bikes ohne Tretunterstützung) rechtlich wie Mopeds bis 45 km/h. Bisher teils als Fahrräder behandelt (bis 25 km/h oder 250 Watt), gelten nun strengere Moped-Regeln. E-Mopeds sind einspurige, elektrisch angetriebene Zweiräder ohne Tretunterstützung. Als E-Mopeds gelten Fahrzeuge der Klasse L1e-B. Dazu zählen: rein elektrisch angetriebene Zweiräder ohne Pedale und Modelle mit Pedalen, deren Elektromotor über einen Gasgriff oder Gashebel auch ohne Treten aktiviert werden kann.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • keine Nutzung von Radfahranlagen (Radwege und Radstreifen), sondern Fahrbahn benützen
  • Führerscheinpflicht: mindestens Klasse AM
  • Versicherung und Nummerntafel erforderlich
  • §57a Begutachtung („Pickerl“) regelmäßig
  • Helmpflicht für Lenker und beförderte Personen
  • Verbandszeug mitführen

  • auf der Fahrbahn (wie Mopeds), Radfahranlagen sind tabu
  • nicht auf Autobahnen und Schnellstraßen
  • Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung nur, wenn es für Mopeds ausdrücklich freigegeben ist
  • In Begegnungszonen und Wohnstraßen gilt besondere Rücksichtnahme und angepasste Geschwindigkeit.
  • Zusätzliche kommunale Regelungen sind zu beachten.

  • Fahren auf Radwegen, Gehsteigen und Gehwegen
  • Fahren ohne gültige Zulassung, Versicherung, Pickerl
  • Fahren ohne vorgeschriebenen Helm
  • Telefonieren oder Handy in der Hand während der Fahrt
  • Alkoholgrenze überschreiten (0,5 Promille) und Fahren unter Drogeneinfluss

  • Klasse AM („Mopedführerschein“)
  • AM ist bereits inkludiert in: A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, F

  • Für E-Mopeds gilt Helmpflicht für alle.
  • Personenmitnahme nur, wenn Fahrzeug dafür typisiert und ausgestattet ist (Sitzplatz, Fußrasten) und die allgemeinen Altersvorgaben eingehalten werden
  • Der AM-Führerschein kann ab 15 Jahren gemacht werden.

  • §57a Begutachtung („Pickerl“)
  • zwei voneinander unabhängige, funktionsfähige Bremsen
  • akustisches Signal (Hupe)
  • mindestens ein Rückspiegel (besser zwei)
  • Blinker: zwei vorne und zwei hinten
  • Reifenprofil: mindestens ein Millimeter (empfohlen: mehr als 2 Millimeter)
  • funktionierender Tachometer
  • typgenehmigte Antriebsanlage und Beleuchtung
  • behördliche Kennzeichen

  • wie Mopeds: standsicher abstellen, keine Verkehrsflächen blockieren
  • lokale Parkregelungen und Verbote beachten
  • Gehsteige nur, wenn ausdrücklich erlaubt und niemand behindert wird